Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Der  Völkerbund  als  internationales  Wirtschaftsorgan.

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zur  Abwehr  der  Angriffe  von  Unterseebooten  geübt  wurde,  kann  als  ausnahmsweises ­
  Mittel,  um  der  Anhaltung  durch  ein  verfolgendes  Kriegsschiff ­
  zu  entgehen,  hingenommen  werden;  der  systematische  und  ohne
Rücksicht  auf  eine  Gefahr  angeordnete  Mißbrauch  neutraler  Flaggen  ist
als  schwere  Völkerrechtswidrigkeit  auch  weiterhin  zu  untersagen.

Sechster  Abschnitt.
Der  Völkerbund  als  internationales  Wirtschaftsorgan.
1.  Weltwirtschaft  und  Völkerbund.
Wir  haben  gesehen,  daß  einzelne  Interessen  der  Teilnehmer  an  der
Weltwirtschaft  wiederholt  erkannt  und  zum  Gegenstände  von  Einzel-  wie
Kollektivverträgen  gemacht  wurden.
Wir  haben  aber  auch  gesehen,  wie  gerade  der  wirtschaftliche  Imperialismus ­
  es  immer  wieder  verstand,  die  bereits  vertragsmäßig  anerkannten
weltwirtschaftlichen  Interessen  auf  dem  Wege  einer  Umdeutung  des  Vertrages ­
  oder  gar  seiner  Verletzung  mit  Abfertigung  des  gefährlichsten  Mitbewerbers ­
  zugunsten  seiner  selbstsüchtigen  Interessen  zurückzudrängen.
Das  gewichtigste  Hindernis  für  eine  Sicherung  der  allen  Völkern  gemeinsamen ­
  Interessen  an  der  Weltwirtschaft  bildet  der  Wirtschaftskrieg
selbst.  Da  der  Wirtschaftskrieg  nach  der  Rechtsanschauung  einer
mächtigen  Gruppe  von  Staaten  nicht  als  völkerrechtswidrig  zu  betrachten
ist,  müssen,  wie  bereits  ausgeführt  wurde,  Rechtsschranken  für  seine  Begrenzung ­
  auf  das  notwendige  Maß  aufgerichtet  werden.  Die  einzelnen
Maßnahmen  der  Sozialisierung,  welche  die  rechtliche  Gleichheit ­
  der  tatsächlichen  an  die  Seite  stellen  wollen,  bedürfen  erst  recht
eines  Organs  mit  Zwangsgewalt.
Es  haben  mehrfache  internationale  Strömungen  die  Schaffung  eines
mit  Vollzugsgewalt  ausgestatteten  Organes  der  Völkergemeinschaft ­
  zur  Wahrung  der  allgem  einen  Interessen  der
W  eltw r irtschaft  gefordert.
Die  älteste  unter  ihnen  ist  der  Pazifismus.  Br  kann  sich  darauf
berufen,  daß  bereits  der  Plan  eines  Vertrages  zur  Herbeiführung  eines
dauernden  Friedens  unter  den  christlichen  Souveränen  des  Abbe  Charles
Irenee  de  Saint  Pierre  von  1717  auch  die  Sicherung  des  Freihandels ­
  bezweckte  („pour  maintenir  toujours  le  commerce  libre  entre
les  nations  ‘,  P  r  u  t  z,  Friedensidee  166).
Der  Krieg,  den  die  Vorschläge  der  British  League  of  Nations  Society
und  der  amerikanischen  League  to  enforce  peace  verhüten  wollen,  ist  allerdings ­
  nur  als  ein  militärischer  gedacht.  Doch  hat  der  sogenannte
konstruktive  Pazifismus,  der  einen  dauernden  Frieden  durch  Beseitigung ­
  oder  Hemmung  der  Kriegsursachen  herbeiführen  will,
            
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