Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Der Völkerbund als internationales Wirtschaftsorgan. 
Die rechtssetzenden Aufgaben des Völkerbundes hätten in 
der Entwickelung der vorhin erörterten Grundsätze für die Internationali 
sierung und Sozialisierung des wirtschaftlichen Verkehrs zu bestehen. 
Der Umfang und Inhalt der wirtschaftlichen Verkehrsfreiheit und der 
wirtschaftlichen Gleichstellung unter den Mitgliedern wäre derart zu 
umschreiben, daß es möglich würde, durch die Anwendung dieser Grund 
sätze die wirtschaftlichen Streitigkeiten zu hemmen und dem Rechte vor 
der Gewalt den Vortritt zu verschaffen. Es muß, wie es Wilson als erste 
Grundlage des Völkerbundes verlangt, eine Gerechtigkeit sein, die k e i n e 
Begünstigungen kennt und keine Abstufungen, sondern 
nur gleiche Rechte für alle beteiligten Völker. Dies schließt nicht aus, 
daß neben den allgemeinen Interessen noch jene Sonderinteressen einzelner 
Nationen oder Gruppen von Nationen anerkannt werden, die sich mit den 
gemeinsamen Interessen aller vertragen, wie es auch Wilson hervorhebt. 
Als Organ der Rechtssetzung wäre die Delegiertenversamm 
lung des Völkerbundes zu betrachten. Für die Zusammensetzung dieser 
Versammlung ist die Entscheidung der Vorfrage maßgebend, ob sie als 
eine Vereinigung von Regierungs- oder Volksvertretern oder von beiden 
zustande kommt. Van Calker empfiehlt ein gemischtes System. 
Der Weltkonvent wäre nach ihm nicht nur aus Vertretern der beteiligten 
Regierungen, sondern zugleich aus Vertretern der Parlamente im Ver 
hältnisse von 1 :2 zu bilden, wobei die Zahl der Vertreter jedes Staates 
nach der geschichtlichen Entwicklung der Bevölkerungsziffer, dem räum 
lichen Umfang und anderen Merkmalen zu bestimmen wäre. Die Regie 
rungsvertreter hätten nach ihrer Instruktion, die Parlamentsvertreter 
nach ihrer Überzeugung abzustimmen (Sicherungen 31—33). Vom Stand 
punkte der Erhaltung des Wirtschaftsfriedens aber müßte neben 
den politischen Erwägungen auch den wirtschaftlichen Interessen 
gruppen eine Vertretung gewährt werden. Die Vertretung jeder Volks 
wirtschaft müßte deren tatsächlichen Wirtschaftszustande ent 
sprechen. Die Sozialisierung der Weltwirtschaft dürfte nicht zur wirt 
schaftlichen Bedrückung einer Mächtegruppe durch die andere mißbraucht 
werden können. Dies könnte dadurch erreicht werden, daß für die Ab 
stimmung über wirtschaftliche Fragen den einzelnen Mächten 
ein gleiches Stimmrecht oder doch ein Stimmenmaß gewährt 
würde, das nicht allein der politischen Machtstellung eines 
einzelnen Mitgliedes entspräche. 
Die schiedsrichterlichen und vetm ittelnden Auf 
gaben des Völkerbundes in wirtschaftlicher Hinsicht könnten durch Ein 
setzung eines Schiedsgerichtes und eines Verständigungsrates erfüllt werden. 
Hierfür sind bereits Vorschläge im allgemeinen von der „B r i t i s h L e a gu e 
of Nations Society“ und von der amerikanischen „League to 
enforce peace“ und im besonderen vom Entwürfe des Viscount B r y c e,
	        
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