Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Die  Regelung  des  Wettbewerbes  in  den  Friedensschlüssen  von  Versailles  usw.  261
brüchigen  Staate,  das  Verbot  der  Einfuhr  nach  oder  der  Ausfuhr  aus
diesem  Staate,  das  Verbot  des  Handelsverkehrs,  die  Blockade  einer  oder
mehrerer  Häfen  und  schließlich  die  Sperre  des  gesamten  Seeverkehrs.  Die
Beschlagnahme  oder  Liquidation  feindlichen  Privatvermögens  wäre  wegen
ihrer  Gefährlichkeit  für  die  Weltwirtschaft  zu  unterlassen.  Lammasch
hat  empfohlen,  die  Bundesmitglieder  zu  verpflichten,  alle  mit  dem  Vertragsbrüchigen ­
  Staate  geschlossenen  Allianzverträge  als  aufgehoben  anzusehen, ­
  ihren  Untertanen  jede  Art  der  Unterstützung  des  friedbrecherischen ­
  Staates  während  des  Krieges  zu  verbieten,  ihren  Untertanen  jede
Art  der  Unterstützung  von  dessen  Gegnern  während  des  Krieges  zu  gestatten, ­
  von  dem  Vertragsbrüchigen  Staate  jeden  Ersatz  des  durch  den
Krieg  ihnen  oder  ihren  Angehörigen  erwachsenen  Schadens  nach  Beendigung ­
  des  Krieges  zu  fordern  (Entwurf,  Abschnitt  III,  Art.  1).
Siebenter  Abschnitt.
Die  Regelung  des  Wettbewerbes  in  den  Friedensschlüssen
von  Versailles  und  St.  Germain.
1.  Allgemeine  Orientierung.
Der  Friede  der  alliierten  und  assoziiertem  Mächte  mit  Deutschland
zu  Versailles  vom  8.  Juni  1919  (D)  und  der  Friede  mit  Österreich  zu
St.  Germain  vom  10.  September  1919  (ö)  haben  in  umfassender  Weise
den  internationalen  Wettbewerb  zu  regeln  gesucht.  Bei  dem
einseitig  auferlegten  Machtfrieden  wäre  eine  die  weltwirtschaftlichen ­
  Interessen  wahrende  Ordnung  nicht  zu  erwarten  gewesen,  wenn
nicht  in  der  Annahme  der  wirtschaftspolitischen  Grundsätze
Wilsons  durch  die  AAM  als  Grundlage  der  Friedensbedingungen  hierfür ­
  ein  Anlaß  gegeben  gewesen  wäre.  Das  von  Wilson  stets  vorangestellte
  Literesse  der  einzelnen  Völker,  die  Zurückweisung
der  wirtschaftlichen  Vormachtstellung  irgend  einer
Nation,  insbesondere  aber  der  Ausschluß  selbstsüchtiger
wirtschaftlicher  Kombinationen  innerhalb  des  Völkerbundes
hatten  die  Erwartung  begründet,  daß  der  Wirtschaftskampf  durch  ein
Abkommen  über  die  internationale  Zusammenarbeit  ersetzt ­
  werden  würde.
Anstatt  dessen  beobachten  wir,  wie  bei  der  Regelung  des  privatwirtschaftlichen
  Kampfes,  so  auch  bei  der  Ordnung  des  internationalen
Wettbewerbes  überhaupt,  das  Ringen  der  imperialistischen  Bestrebungen ­
  mit  den  weltwirtschaftlichen  Literessen.
Was  zunächst  den  imperialistischen  Gehalt  der  Friedensverträge ­
  anlangt,  so  steht  in  erster  Linie  die  Vereitelung  aller  drei  in
der  Entwicklungsgeschichte  des  deutschen  Imperialismus  dargestellten
            
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