Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Die Ordnung des Wettbewerbes im einzelnen. 
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Vergütungen und Prämien) die Meistbegünstigung. Pie Behandlung 
soll derjenigen gleichen, die Güter gleicher Art, die auf irgendeiner deutschen 
bzw. österreichischen Strecke befördert werden, sei es im Binnenverkehr, 
sei es bei der Ausfuhr, Einfuhr oder Durchfuhr bei gleichen Beförde 
rungsverhältnissen, insbesondere hinsichtlich der Länge der durchlaufenen 
Strecke erfahren. Die Gleichstellung für Waren, die aus Deutschland bzw. 
Österreich kommen und für die Gebiete der AAM bestimmt sind, soll 
nur auf Wunsch einer oder mehrerer dieser Mächte hinsichtlich von ihr 
namentlich bezeichneter Waren gelten. Auf Verlangen einer dieser Mächte 
sollen dementsprechende internationale Tarife einschließlich durchgehender 
Frachtbriefe geschaffen werden. Österreich wird noch besonders ver 
pflichtet, unbeschadet der Meistbegünstigung für die Häfen der AAM 
(ö Art. 288, 289), die auf seinen Linien vor dem Kriege für den Verkehr 
der adriatischen Häfen und den Häfen des Schwarzen Meeres bestandene 
Tarifordnung aufrechtzuerhalten; damit soll in den Konkurrenzlinien mit 
den deutschen Nordseehäfen ein Entgegenkommen gegenüber Deutsch 
land verhindert werden (D Art. 365, ö Art. 312). 
Vorbehaltlich eines neuen, innerhalb 5 Jahren zu schließenden, auch 
Deutschland und Österreich bindenden Abkommens für die Beförderung 
von Personen, Gepäck und Gütern, bleiben die Bestimmungen des Berner 
Abkommens von 1890 samt Zusätzen in Kraft. Ein binnen 5 Jahren 
abgeschlossenes Ersatzübereinkommen bindet Deutschland und Österreich 
(D Art. 366, ö Art. 313). 
Deutschland und Österreich werden verpflichtet, zur Einrichtung eines 
direkten Fahrscheinverkehrs für Reisende und ihr Gepäck, 
zur Verbindung der AAM untereinander oder mit anderen Ländern über 
deutsches bzw. österreichisches Gebiet, auf Verlangen einer oder mehrerer 
AAM mitzuwirken. Die Schnelligkeit der aus den Gebieten der AAM 
kommenden Züge und Wagen soll wenigstens so groß sein, wie die der 
besten durchgehenden Züge auf denselben Strecken Deutschlands bzw. 
Österreichs; die Preise dürfen nicht höher sein als die für den inneren 
Dienst auf derselben Strecke bei gleicher Geschwindigkeit und Bequemlich 
keit. In den Tarifen für die Auswandererbeförderung von oder nach den 
Häfen der AAM gelten die Kilometersätze der günstigsten Tarife auf 
den betreffenden Bahnen von oder nach irgendwelchem anderen Hafen 
(D Art. 367, ö Art. 314). 
Technische, fiskalische oder Verwaltungsmaßnahmen, die nur für die 
direkte Verbindung oder den Auswandererverkehr von oder nach den 
Häfen der AAM gelten sollen, werden ausgeschlossen, wenn sie eine Be 
hinderung oder Verzögerung des Betriebes zur Folge haben (D Art. 368, 
ö Art. 315). 
Bei gemischter Beförderung gelten die Bestimmungen für den Teil der 
Beförderung mit der Eisenbahn (D Art. 369, ö Art. 316). 
Lenz, Der Wirtsohaftskampf der Völker nnd seine internationale Regelung. 19
	        
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