Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Die wirtschaftlichen Funktionen des Völkerbundes nach den Friedensverträgen. 3H 
überweisen und diese hat sich auch von vornherein auf Parteiantrag 
mit ihm zu befassen (D und 0 Art. 15, Abs. 9). Darin liegt ein Schutz 
für die im Rat nicht vertretenen, insbesondere die neutralen Mächte, 
wie die Schweiz (Huber, Völkerbund 458). Der internationale 
Gerichtshof dagegen soll nur für die von den Parteien unter 
breiteten Streitigkeiten zuständig sein; sein Verhältnis zur Schieds 
gerichtsbarkeit und zum Rat ist ganz ungeklärt (D und ö Art. 14). 
Streitigkeiten, die aus dem wirtschaftlichen Imperialis 
mus einzelner Mächte entspringen, werden sonach in Hinkunft von den 
Körperschaften des Rates oder der Versammlung entschieden werden, 
die an die Instruktionen ihrer Regierungen gebunden sind; diese 
werden voraussichtlich nach den gerade gegebenen Machtkonstellationen 
entscheiden. Eine sachliche, beide Teile befriedigende Schlichtung 
ist aber, wie die Praxis des internationalen Schiedsgerichtshofes in Haag 
beweist, nur dann möglich, wenn der Konflikt von politischen Macht 
fragen losgelöst („entpolitisiert“ Schücking, Völkerbund 322; B u rck- 
hardt, Völkerbund 263; Wehberg, Völkerbundsvorschlag 6) wird. 
Der Rat mit dem erdrückenden Übergewichte der fünf Hauptmächte ist 
ein ungeeignetes Vermittlungsamt. Die Vermittlung fordert 
übernationale, durch sachliche Gründe bestimmte Entscheidungen, 
Es haben daher die meisten Völkerbundsvorschläge das gesamte Ver 
mittlungsamt, wie die einzelnen mit den Streitsachen befaßten Senate aus 
Wahlen hervorgehen lassen, um die psychologischen Voraussetzungen 
einer ausgleichenden Vermittlung zu schaffen (F. Klei n. Neue Freie 
Presse vom 5. Oktober 1919). Der von Lammasch der Pariser Kon 
ferenz überreichte Vorschlag beruft die Mitglieder des Vermittlungsrates 
nicht als Vertreter der Staaten, sondern lediglich auf Grund ihrer persön 
lichen Verdienste. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Frage, ob die 
Angelegenheit rechtlicher Natur ist oder nicht, will er eine Kommission 
des internationalen Gerichtshofes entscheiden lassen (Bericht 1, 177, 
181). Die Antwort des Präsidenten der Pariser Friedenskonferenz vom 
22. Mai 1919 hat die Vorschläge der deutschen Delegation über die Ver 
mittlung (Note vom 8. Juli 1919) damit abgelehnt, daß eine Körperschaft 
von Vermittlern nicht die nötige Autorität besitzen könne, um 
internationale Konflikte zu regeln oder den Frieden der Welt zu erhalten. 
Lammasch sucht den Mangel an politischer Autorität bei einem 
Vermittlungsamt auf der einen Seite und dem Mangel an Bürgschaften 
für eine absolute Unparteilichkeit bei einer politischen Körperschaft auf 
der anderen Seite dadurch abzuhelfen, daß er eine erste Instanz mit 
vollkommener Unparteilichkeit und eine Berufungsinstanz mit politischer 
Macht berufen wissen will (Bericht 1, 177 u. 182). 
Da sich diplomatische Konferenzen über den Ausgleich wirtschaft 
licher Rivalitäten der Völker nicht bewährt haben, wird die u n d e m o-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.