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Rohstoffe und Erzeugnisse der Spiritusfabrikation.
Bei den Spritsorten und bei Branntweinen, die wesentlich nur aus Alkohol
und Wasser bestehen, erfährt man aus dem spezifischen Gewicht gleichzeitig an
nähernd den Alkoholgehalt.
2. Bestimmung des Alkohols. Bei reinen alkoholhaltigen Flüssigkeiten, welche
nur aus Mischungen von Wasser und Alkohol bestehen, wird der Gehalt an
Alkohol in Volumprozenten am einfachsten
a) mit einem von der Normal-Eichungskommission kontrollierten
Normal-Alkoholometer bestimmt.
Die Alkoholometer sind Aräometer (Densimeter), welche statt des spezifischen
Gewichtes des zu untersuchenden Weingeistes den dazu gehörigen Alkoholgehalt in
Fig. 378. Fig. 274. Fig. 275.
Volumprozenten direkt anzeigen. Es gibt solche für Flüssigkeiten von 0—60,
50—100 °/ 0 Alkohol usw. Für die Ausführung der Bestimmung ist zu beachten, daß
Flüssigkeit und Instrumente die Temperatur des Untersuchungsraumes haben und
Gefäße wie Spindel äußerst rein und trocken sind.
Die Mischung, deren scheinbare Stärke mit dem Alkoholometer ermittelt werden
soll, wird in ein Standgefäß gefüllt, dessen Durchmesser mindestens 2-mal so groß ist als
der größte Durchmesser des zur Anwendung kommenden Instrumentes, und dessen Wände
möglichst durchsichtig und sohlierenfrei sind.
Das Standglas wird mit dem zu prüfenden Spiritus so weit angefüllt, daß nach dem
Eintauchen des Alkoholometers der Plüssigkeitsspiegel noch mehrere Zentimeter unterhalb
des Glasrandes steht. Nach Durchrührung der Füllung wird das Standglas auf einer
Tischplatte fest aufgestellt, hierauf das Instrument langsam eingesenkt, und zwar so, daß
eine Benetzung der Spindel oberhalb der Stelle, bei welcher die definitive Einstellung ein-
tritt, womöglich nicht stattfindet, oder daß wenigstens jedes irgend erhebliche Auf- und