78
Die einzelnen Kampfmittel.
6. Juni 1915 die Küste von Kleinasien. Der Grund für die, sich nur auf
die kolonialen Küsten Deutschlands, nicht aber auf dessen Kord- und Ost
seeküsten erstreckenden Blockade lag in dem Erfordernisse der Effek
tivität.
Nach dem vierten Punkte der Pariser Seerechtserklärung vom
16. April 1856 muß eine Blockade, um rechtlich wirksam zu sein, durch
eine Streitmacht aufrecht erhalten werden, die hinreicht, um den Zugang
zur Küste wirklich zu verhindern. Der Grundsatz ist damals von den
Konferenzmächten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika,
die sich nur wegen der grundsätzlichen Ablehnung jedes Eingriffes in
das Privateigentum zur See ablehnend verhielten, angenommen worden.
Das Erfordernis der Effektivität ist vom Axt. 2 der Londoner Erklärung
wiederholt worden. Er galt somit auch für England und Frankreich,
insbesondere auch wegen ihrer Annahme der Londoner Erklärung am
Anfänge des Krieges. Das Erfordernis ist durch die englische Verord
nung vom 7. Juli 1916, das die Londoner Erklärung in ihrem ganzen
Umfange als nicht mehr verbindlich erklärte, nicht beseitigt worden und
stützte sich nach wie vor auf die Pariser Seerechtserklärung und ein 5 a 11-
gemeines Gewohnheitsrecht. Dieses Recht hatten auch die
von England vorgelegten Grundlagen für die Beratungen der Londoner
Konferenz im Leitsätze 14 ausdrücklich anerkannt (Schram m, Ver
handlungen und Beschlüsse, 96).
Es stellte sich jedoch im Verlaufe des Seekrieges heraus, daß die
Kreuzerblockade wegen der zur Verteidigung der Küsten gelegten
Minen und wegen der erhöhten Tragweite der Küstenbatterien nur in
ziemlicher Entfernung von der Küste durchgeführt werden konnte. Das
brachte aber die Notwendigkeit mit sich, größere maritime Machtmittel
aufzubieten, als sie in früheren Seekriegen erforderlich waren. Dazu kam,
daß die sichtbare Überwasserblockade, die durch ständig stationierte oder
ständig kreuzende Kriegsschiffe durchgeführt wjrd, wegen der Gefahr
der Torpedierung durch Unterseeboote und Luftfahrzeuge äußerst schwierig
aufrecht zu erhalten war. Die Blockade, die auf die feindliche
oder vom Feinde besetzte Küste beschränkt blieb, büßte ihre Wirk
samkeit schließlich sehr stark dann ein, wenn sich ein neutraler Hafen
in der Nähe der blockierten Küste befindet. „Was hilft es,“ sagt die
englische Note an die Vereinigten Staaten vom 23. Juli 1915, „wenn
England die deutschen Häfen blockiert, sobald Rotterdam für einige
Industriebezirke Deutschlands der nächste Ausfuhrhafen ist“. Die ameri
kanische Note vom 30. März 1915 hatte es bereits zugestanden, daß es bei
den heutigen Methoden der Kriegführung „physisch unmöglich“ sei, eine
geschlossene Blockade („closed blockade“) aufrecht zu erhalten. In der
Tat ist es zu einer Blockade der gesamten Küste Deutschlands nicht ge
kommen. Sie wäre für die Ostsee auch deshalb kaum durchführbar