Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Die  einzelnen  Kampfmittel.

6.  Juni  1915  die  Küste  von  Kleinasien.  Der  Grund  für  die,  sich  nur  auf
die  kolonialen  Küsten  Deutschlands,  nicht  aber  auf  dessen  Kord-  und  Ostseeküsten ­
  erstreckenden  Blockade  lag  in  dem  Erfordernisse  der  Effektivität. ­

Nach  dem  vierten  Punkte  der  Pariser  Seerechtserklärung  vom
16.  April  1856  muß  eine  Blockade,  um  rechtlich  wirksam  zu  sein,  durch
eine  Streitmacht  aufrecht  erhalten  werden,  die  hinreicht,  um  den  Zugang
zur  Küste  wirklich  zu  verhindern.  Der  Grundsatz  ist  damals  von  den
Konferenzmächten  mit  Ausnahme  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,
die  sich  nur  wegen  der  grundsätzlichen  Ablehnung  jedes  Eingriffes  in
das  Privateigentum  zur  See  ablehnend  verhielten,  angenommen  worden.
Das  Erfordernis  der  Effektivität  ist  vom  Axt.  2  der  Londoner  Erklärung
wiederholt  worden.  Er  galt  somit  auch  für  England  und  Frankreich,
insbesondere  auch  wegen  ihrer  Annahme  der  Londoner  Erklärung  am
Anfänge  des  Krieges.  Das  Erfordernis  ist  durch  die  englische  Verordnung ­
  vom  7.  Juli  1916,  das  die  Londoner  Erklärung  in  ihrem  ganzen
Umfange  als  nicht  mehr  verbindlich  erklärte,  nicht  beseitigt  worden  und
stützte  sich  nach  wie  vor  auf  die  Pariser  Seerechtserklärung  und  ein 5  a  11-gemeines
  Gewohnheitsrecht.  Dieses  Recht  hatten  auch  die
von  England  vorgelegten  Grundlagen  für  die  Beratungen  der  Londoner
Konferenz  im  Leitsätze  14  ausdrücklich  anerkannt  (Schram  m,  Verhandlungen ­
  und  Beschlüsse,  96).
Es  stellte  sich  jedoch  im  Verlaufe  des  Seekrieges  heraus,  daß  die
Kreuzerblockade  wegen  der  zur  Verteidigung  der  Küsten  gelegten
Minen  und  wegen  der  erhöhten  Tragweite  der  Küstenbatterien  nur  in
ziemlicher  Entfernung  von  der  Küste  durchgeführt  werden  konnte.  Das
brachte  aber  die  Notwendigkeit  mit  sich,  größere  maritime  Machtmittel
aufzubieten,  als  sie  in  früheren  Seekriegen  erforderlich  waren.  Dazu  kam,
daß  die  sichtbare  Überwasserblockade,  die  durch  ständig  stationierte  oder
ständig  kreuzende  Kriegsschiffe  durchgeführt  wjrd,  wegen  der  Gefahr
der  Torpedierung  durch  Unterseeboote  und  Luftfahrzeuge  äußerst  schwierig
aufrecht  zu  erhalten  war.  Die  Blockade,  die  auf  die  feindliche
oder  vom  Feinde  besetzte  Küste  beschränkt  blieb,  büßte  ihre  Wirksamkeit ­
  schließlich  sehr  stark  dann  ein,  wenn  sich  ein  neutraler  Hafen
in  der  Nähe  der  blockierten  Küste  befindet.  „Was  hilft  es,“  sagt  die
englische  Note  an  die  Vereinigten  Staaten  vom  23.  Juli  1915,  „wenn
England  die  deutschen  Häfen  blockiert,  sobald  Rotterdam  für  einige
Industriebezirke  Deutschlands  der  nächste  Ausfuhrhafen  ist“.  Die  amerikanische ­
  Note  vom  30.  März  1915  hatte  es  bereits  zugestanden,  daß  es  bei
den  heutigen  Methoden  der  Kriegführung  „physisch  unmöglich“  sei,  eine
geschlossene  Blockade  („closed  blockade“)  aufrecht  zu  erhalten.  In  der
Tat  ist  es  zu  einer  Blockade  der  gesamten  Küste  Deutschlands  nicht  gekommen. ­
  Sie  wäre  für  die  Ostsee  auch  deshalb  kaum  durchführbar
            
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