Kaiser Maximilian J.; Königtum und Reichsstände. 25
Forderungen weiter. Und bedeutungsvoll war da für ihre
Aussichten, daß sich ihnen die großen Städte seit den achtziger
Jahren in Sachen der Reichspolitik immer mehr zu nähern
begannen. Von der alten Gleichstellung der Territorien und
Städte konnte jetzt freilich in vollem Ernste nicht mehr die Rede
sein; es war klar, daß die Fürsten politisch gesiegt hatten.
Aber eben diese Lage konnte sie veranlassen, die Städte an
zweiter Stelle gelten zu lassen, und die Reichstagsverhandlungen
der siebziger Jahre hatten sogar gezeigt, daß man diesen Platz
den Städten bei ihrer finanziellen Bedeutung nicht vorenthalten
konnte. Zudem ergab die Gründung des schwäbischen Bundes,
in dem Städte und Fürsten zugleich vertreten waren, daß ein
Zusammenwirken beider Stände zur Sicherung der Herzgebiete
des Reiches wohl möglich sei: sollte dies Beispiel nicht auch
auf die Verfassung des Gesamtreichs von Wirkung sein?
Während dieser Verschiebungen der inneren Lage begann
Kurfürst Berthold von Mainz, ein geborener Graf von Henneberg,
sich auf viele Jahre zum Führer der Stände in der Richtung
auf eine föderalistische Umbildung des Reiches emporzuarbeiten.
Er legte im Jahre 1485 auf einem Reichstag zu Frankfurt
einen Reformplan vor, der nach der Wahl König Maxens im
Jahre 1486, als der Kaiser Mittel zum Kriege gegen die Türken
forderte, von neuem eingebracht ward. Dieser Plan gipfelte
in den Forderungen einer einheitlichen Münze, eines allgemeinen
Landfriedens in modernen Formen, und eines obersten Reichs⸗
gerichts, dessen Rechtssprechung vor allem diesem Landfrieden
dienen sollte. Kaiser Friedrich, damals noch Herrscher im Reich,
verhielt sich alledem gegenüber ablehnend; sein ausschließliches
Ideal blieb ein dürftiger Landfriede in den veralteten Formen
des 14. Jahrhunderts.
Allein die Fürsten hielten an ihrem Plane fest, und sie
suchten gegen den Kaiser die Bundesgenossenschaft der Städte,
indem sie eine vom Kaiser begehrte Türkenhilfe unter dem
Vorwand versagten, es bedürfe zur endgültigen Beschlußnahme
hierüber der Zustimmung der Städte. Die Städte, deren
Politiker die Möglichkeit erkannten, bei dieser Gelegenheit neben