Full text : Verkehrsgeographie der Eisenbahnen des europäischen Rußland

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keit  haben,  und  andererseits  die  kaufmännischen  Geschäfte  immer  riesiger,
aber  auch  immer  weniger  werden,  so  ist  eben  die  Möglichkeit  gegeben,  diesen
reichen  Riesengeschästen  größere  Verpflichtungen  zum  Wohl  der  Gehülfen
nicht  bloß,  sondern  des  ganzen  Handels  aufzuerlegen.  In  erster  Linie  steht
hier  die  gesetzliche  Sonntagsruhe,  die  wegen  der  Konkurrenzlust
einzelner  durch  freie  Vereinbarung  nie  durchzuführen  ist,  so  oft  es  auch
schon  versucht  wurde.  Bekanntlich  schließen  jetzt  bereits  gerade  die  größten
Geschäfte  in  den  Städten  Sonntags  am  regelmäßigsten,  ohne  für  ihren  Absatz ­
  zu  fürchten.  Bei  allgemeiner,  gesetzlicher  Einführung  der  Sonntagsruhe
müssen  sich  ja  aber  die  Kunden  schon  in  der  Woche  versorgen.  Damit
wäre  bereits  ein  vielverheißeuder  Anfang  für  die  Verbesserung  der  Lage
der  Handlungsgehülfen  und  Lehrlinge  gemacht.  Dieselben  würden  in  der
Woche  viel  frischer  arbeiten,  und  vielleicht  am  Sonntag  früh  schon  empfänglicher ­
  als  jetzt  für  Fortbildungsunterricht  sein.  Die  eigentliche  Lösung  der
vielbesprochenen  Bildungsfrage  des  Commis  ist  aber  erst  durch  Einführung ­
  eines  gesetzlichen  Maximalarbeitstages  gegeben.  Erst  wenn
der  Lehrling  absolut  nicht  länger  als  so  und  soviel  näher  zu  bestimmende
Stunden  am  Tag  praktisch  beschäftigt  werden  darf,  und  erst,  wenn  dann
weiter  dem  Prinzipal  die  Verpflichtung  auferlegt  wird,  ihn  fernere
bestimmte  Stunden  in  die  kaufmännische  Fortbildungsschule  zu
schicken,  erst  dann  wird  der  vielbeklagte  Bildungsmangel  der  modernen
Commis  wie  mit  einem  Zauberschlage  verschwinden.  Die  aus  diese  Weise
begrenzte  Arbeitszeit  im  Geschäft  schützt  den  Lehrling  vor  Übermüdung;
er  kommt  noch  frisch  in  den  obligatorischen  Fortbildungskurs.
Aber  noch  etwas  viel  Wichtigeres:  der  Zwang  zum  Besuch  des  theoretischen
Kursus  scheidet  bald  die  zur  Kaufmannschaft  veranlagten  jungen  Leute  von
den  nicht  dazu  talentierten.  Wer  heute  aus  der  Lateinschule  absolut  nichts
von  den  alten  Sprachen  auffaßt,  muß  schließlich  abgehen.  So  wird  es
hier  auch  kommen:  wem  im  praktischen  Geschäft  der  Kausmannsverstand
  nicht  aufgeht  und  wer  deshalb  auch  in  den  Kursen  von  vornherein
nicht  mit  fortkommt,  der  wird  es  bald  satt  bekommen  und  zu  einem  anderen ­
  Berufe  greifen.  Denn  auch  der  Prinzipal  kann  ihn  nicht  mehr  als
bloße  mechanische  Hülsskrast  ausnützen.  Das  verhindert  der  kürzere  Marimalarbeitstag ­
  für  den  Lehrling,  so  daß  die  rein  mechanischen  Arbeiten
besser  einem  leistungsfähigen  Handarbeiter  übertragen  werden.  Hierin  sieht
der  Verfasser  dieser  Arbeit  den  einzigen  Schlüssel  zur  wirksamen  Lösung
der  Lehrlings-  und  kaufmännischen  Bildungsfrage.  Alle  anderen  Vorschläge
dürften  in  der  Praxis  nur  aus  unwirksame  Palliativmittel  hinauslaufen.
Deshalb  hat  wohl  auch  das  so  eminent  praktische  England  bereits  einen
Versuch  mit  der  entsprechenden  gesetzlichen  Einrichtung  gemacht.  Es  gab
im  Jahre  1886  ein  Gesetz,  wonach  minderjährige  Handlnngsgehülsen.  also
eben  Lehrlinge,  in  Detailgeschästen  nicht  länger  als  74  Stunden  in  der
Woche  beschäftigt  werden  dürfen.  Allerdings  fehlt  dort  noch  die  Ergänzung
der  Maßregel  durch  den  Zwang  zum  Besuch  der  Fortbildungskurse,  deren
Kosten  wohl  halb  vom  Staat,  halb  von  den  Prinzipalen  zu  tragen  wären.
Aber  man  sieht  doch,  daß  der  angegebene  Weg,  wenn  ihn  gerade  die  geschäftskundigen ­
  Engländer  zuerst  eingeschlagen  haben,  vom  Ziele  nicht  sehr
            
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