Full text: Das Baugewerbe in der Volks-, Berufs- und Betriebszählung von 1925

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als die Hälfte der einzelnen Baunebengewerbszweige, oft zwei Drittel 
oder drei Viertel, als Handwerk zu bezeichnen sind. Geht man von 
der 10-Personen-Grenze noch eine Stufe weiter und rechnet die Hälfte 
der Größenklasse der Betriebe mit 11 bis 50 Personen auch noch 
ALLEINSETRIEBE 
KLEINBETRIEBE 
8/1 $ DERJSONEN 
KLEINERE 
x 
ERÖNERE 
“TELBETRIEBE 
be 10 DER (ONEN 
MÜTELBETRIEBE 
11-50 DERJSJONEN 
7ROHAF FA 200 PERS. 
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TRIEBE v 
‚SE X DURCHICHNÄT 
OHNE Mi 7 IS PROZENT 
VERWENDUNG MOTORÜICHER 
KOT 
Schaubild 26. Die mit Kraftmaschinen ausgerüsteten 
Baubetriebe (Hoch-, Eisenbeton- und Tiefbau). 
zum Handwerk, so bleiben nur noch kleine Teile für die Industrie 
übrig. Von den in den einzelnen Zweigen der Baunebengewerbe 
beschäftigten. Personen lassen sich nach dieser Grenzziehung 
rechnen auf reine Handwerkszweige: ‘“ Handwerk Industrie 
Glasergewerbe ........ 20 700 1400 
Ofensetzergewerbe . 17 300 1700 
Schornsteinfegergewerbe ......... 9'900 — 
überwiegend Handwerkszweige: 
Klempnergewerbe .... 
89 800 26100
	        
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