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III. HAUPTTEIL.
mit Sitz in Berlin erwähnt werden. Der Mängel, unter
dem die Vertriebenen an allem Notwendigen litten, an
Kleidung, Wäsche, Bettzeug, Hausrat und Werkzeug zur
Ausführung jeglichen Berufes, brachte einige vertriebene
elsaß-lothringische; Kaufleute auf den Gedanken, zur Nutz
barmachung des zum Verkauf stehenden Heeresgutes für
die Vertriebenen eine Ein- und Verkaufsgesellschaft zu
gründen. Der Hilfsbund und die Ministerialabteilung ge
währten ihre Unterstützung, und so konnte der Plan aus
geführt werden. Diese Gesellschaft, die als Privatgesell
schaft nach rein kaufmännischen Gesichtspunkten geleitet
wird, kann doch als eine gemeinnützige bezeichnet werden,,
da sie nur an Flüchtlinge aus Elsaß-Lothringen ihre Waren
verkauft und dabei außer einer niedrigen Verzinsung ihres
Kapitals auf jeden Gewinn verzichtet, ohne daß dies
allerdings statutarisch festgelegt wäre.
Wenn von diesen Vereinigungen Genossenschaften und
Gesellschaften als selbständigen Hilfsunternehmungen ge
sprochen wird, so soll damit nur ihre eigene juristische
Persönlichkeit und ihre von den anderen Verbänden un
abhängige Stellung hervorgehoben werden. Abgesehen vom
Beamtenbund, stehen sie in mehr oder weniger enger Ver
bindung zu dem Hilfsbund. Die Berufsvereinigungen fühlen
sich geradezu als Arbeitsgemeinschaften des Hilfsbundes,
und die Siedelungsunternehmen sind sozusagen ausführende
Organe des Hilfsbundes in einer Aufgabe, die dieser als
eine der wichtigsten verfolgt. Die Zentralsiedelungsgesell-
schaft „Neue Heimat“ und die Ein- und Verkaufsgesell
schaft haben ihre Büros in einem Gebäude mit dem Hilfs
bund in Berlin. Bei der Gründung beider Unternehmungen
ist der Hilfsbund stark beteiligt, und Vorstandsmitglieder
des Hilfsbundes sind im Vorstand und Aufsichtsrat der
beiden Gesellschaften vertreten. So ist der Unterschied
zwischen diesen selbständigen Unternehmungen und den
vom Hilfsbund sowie vom Roten -Kreuz im Verfolg ihrer
Ziele gegründeten besonderen Abteilungen zur Durchfüh
rung von Spezialaufgaben mehr ein formell rechtlicher
als ein tatsächlicher, so daß diesen letzteren im Rahmen