Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

20 
Perioden 
Bardeckung 1 
der Reichs 
banknoten 
der Privat 
banknoten 
% 
Metalldeckung 
der Reichs- 
banknoten 
% 
der Privat 
banknoten 
«/o 
1876-80 
1881-85 
1886—90 
1891-95 
1896 
1897 
83,0 
81.4 
88.5 
93,7 
85.4 
83.4 
56,5 
52,2 
52.4 
56,1 
54.5 
58.6 
75.2 
75,7 
85.2 
90,4 
82.3 
80.3 
48.2 
43.3 
42.8 
45,2 
45,2 
44.9 
Während die Deckung des Notenumlaufs der Reichsbank Zahlen 
aufweist, welche durchaus befriedigend sind und eine prompte Noten 
einlösung für jede Zeit gewährleisten, ist das Deckungsverhältnis bei 
den Privatnotenbanken ein derartiges, daß sie in kritischen Zeiten 
aus eigner Kraft wohl kaum den Ansprüchen ans Einlösung ihrer 
Noten gerecht werden könnten. Jedenfalls wäre ihnen die ausgiebige 
Steigerung des ungedeckten Notenumlaufs, durch welche allein der 
in solchen Zeiten stark vermehrte Begehr nach Zahlungsmitteln be 
friedigt werden kann, schon in Rücksicht auf die nicht allztl ferne Grenze 
der Drittelsdeckung, unter welche die Notenbanken bei Strafe des 
Verlustes ihres Notenrechtes nicht herabgehen dürfen, gänzlich un 
möglich gemacht. 
Auch wenn man an Stelle der Deckung des Notenumlaufs die 
Deckung der sämtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten (Noten und 
fremde Gelder ohne Kündigungsfrist) ins Auge faßt, sieht man das 
selbe Bild. In den letzten fünf Jahren gestaltete sich das Verhältnis 
folgendermaßen: 
Jahre 
1893 
1894 
1895 
1896 
1897 
Deckung der sämtlichen täglich fälligen 
Verbindlichkeiten durch Metall 
bei der 
Reichsbank 
o/o 
58,56 
62,59 
63,43 
56,90 
56,00 
bei den 
Privatnotenbanken 
o/o 
37,74 
37.04 
35,94 
85,93 
36,06 
1 Deckung durch Metall, Reichskassenscheine und Noten anderer Banken 
(§ 9 des Bankgesetzes), welche der Berechnung der Notensteuer zu Grunde ge 
legt wird.
	        
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