Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WANDERÜNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  109

Mitgliedszahlen  und  der  Staatsangehörigkeitsziffern  genügt ­
  als  Beleg  für  die  Behauptung,  daß  sich  ein  großer
Teil  der  aus  Norddeutschland  gebürtigen  oder  stammenden
Flüchtlinge  in  Baden  und  den  anderen  süddeutschen  sowie
den  mitteldeutschen  Staaten  eine  neue  Heimat  und  Existenz
sucht.  Dieses  ist  ihnen  durch  den  Grundsatz,  der  bei
ihrer  Aufnahme  und  Weiterleitung  befolgt  wurde,  ermöglicht ­
  worden.  Man  konnte  den  vielen  Tausenden  von
Flüchtlingen  weder  Wohnung  noch  Arbeit  anweisen.  Hätte
diese  Möglichkeit  bestanden,  so  wäre  ein  gewisser  Zwang
bei  der  Weiterleitung  der  Vertriebenen  in  ihre  Heimatstaaten ­
  am  Platze  gewesen.  Wohnung  und  Arbeitsmöglichkeit ­
  hätten  außerdem  auf  die  Flüchtlinge  genügend  Anziehungskraft ­
  ausgeübt,  um  den  Zwang  nur  in  geringem
Maße  in  Erscheinung  treten  zu  lassen.  So  aber  mußte
man  hoffen,  daß  sie  durch  freie  Entschließung  am  ehesten
neue  Existenzmöglichkeiten  finden  würden.
Für  die  Beamten  war  eine  feste  Bahn  vorgezeichnet.
Sie  wandten  sich  an  die  Zentralstelle  für  elsaß-lothringische
Beamte  und  Ruhegehaltsempfänger  im  Reichsministerium
des  Innern  und  erhielten  von  dort  ihr  .Gehalt  vorläufig
weitergezahlt.  Ihren  Aufenthalt  konnten  auch  sie  sich
nach  ihrem  Wunsch  bis  zur  Wiederanstellung  aussuchen,
soweit  die  Wohnungsnot  noch  Wünsche  zuließ.
Den  Arbeitern  und  'den  Angehörigen  der  freien  Berufe, ­
  sowie  den  Handel-  und  Gewerbetreibenden  suchte
man  immerhin  schon  bei  der  Übernahme  durch  Arbeitsstellenvermittlung ­
  bei  der  Reichszentralstelle  in  Freiburg
bei  der  Neugründung  ihrer  Existenz  behilflich  zu  sein.
Schon  am  1.  Februar  1919  begann  bei  der  Reichszentralstelle ­
  die  Amtsstelle  „Arbeitsvermittlung“  ihre  Tätigkeit
damit,  daß  sie  sofort  mit  dem  städtischen  Arbeitsamt
Freiburg,  mit  sämtlichen  Arbeitsämtern  Badens,  Württembergs, ­
  Bayerns,  mit  dem  Deutschen  Technikerverband,  verschiedenen ­
  kaufmännischen  Vereinen,  sowie  Handwerkskammern ­
  in  Verbindung  trat.  Vertriebene  aller  Berufe  nahmen ­
  diese  Arbeitsvermittlung  in  Anspruch.  Am  6.  Februar
1919  richtete  die  Reichszentralstelle  an  die  Ministerien
            
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