Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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WÄNDERUNGSVERLAUF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 135 
freiheit des Eigentümers gegenüber dem französischen 
Staat oder französischen Staatsangehörigen (Steuern, Miet 
zins) beigeschafft werden. Zur Erledigung dieser Ge 
schäfte verlangen viele Eigentümer die Einreiseerlaubnis. 
Eine völlig glatte Abwicklung der Möbelausfuhr ist also auch 
heute noch nicht gewährleistet. Immerhin ist die Hoffnung 
berechtigt, daß alle Fahrnis der Flüchtlinge nach Deutsch 
land wird verbracht werden können. Aus den Anträgen,, 
die bis September 1920 auf Ausfuhrbewilligung gestellt 
wurden, geht noch keineswegs hervor, wieviel Woh 
nungseinrichtungen aus Elsaß-Lothringen ausgewanderter 
Deutschen sich noch in Elsaß-Lothringen befinden. Vielen 
Vertriebenen ist es bei der heute herrschenden Wohnungs 
not unmöglich, ihre Habe in Deutschland unterzubringen, 
und sie warten deshalb mit der Ausfuhr ab und lassen 
ihre Fahrnis bei einem elsässischen Spediteur untergestellt. 
Auch könnte die Möbelkommission nicht alle Gesuche sofort 
erledigen, wie sich aus ihrer bereits herrschenden Ge 
schäftsüberlastung ergibt. 
Abschließend kann man wohl die Maßnahmen, die 
getroffen worden sind, um den Flüchtlingen einerseits 
wieder zu ihrer Fährnis zu verhelfen, andererseits die 
Beschaffung des nötigsten Hausrats bis zur Wiedererlan 
gung ihrer sequestrierten Habe oder bis zur Entschädigung 
ihrer Verluste zu ermöglichen, als zweckmäßig und erfolg 
reich bezeichnen. Wären sie mit größeren Mitteln und 
rascher durchgeführt worden, so könnte man ihnen ohne 
Vorbehalt zustimmen. 
Vielen Arbeitern und Angestellten ist durch diese 
Vorkehrungen die Neugründung einer Existenz ermöglicht 
worden. Den Angehörigen anderer Berufe dagegen konnte 
diese Beschaffung oder Wiederbeschaffung von Hausrat 
nicht genügen, um sich und ihre Familie wieder selbständig 
durch eigene Arbeit erhalten zu können. 
Wir haben bereits betont, daß es nicht angeht, von 
den aus Elsaß-Lothringen vertriebenen Angehörigen der 
freien Berufe, von den Selbständigen aus Industrie, Handel 
und Landwirtschaft, von Rechtsanwälten, Ärzten usw. zu
	        
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