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WÄNDERUNGSVERLAUF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 135
freiheit des Eigentümers gegenüber dem französischen
Staat oder französischen Staatsangehörigen (Steuern, Miet
zins) beigeschafft werden. Zur Erledigung dieser Ge
schäfte verlangen viele Eigentümer die Einreiseerlaubnis.
Eine völlig glatte Abwicklung der Möbelausfuhr ist also auch
heute noch nicht gewährleistet. Immerhin ist die Hoffnung
berechtigt, daß alle Fahrnis der Flüchtlinge nach Deutsch
land wird verbracht werden können. Aus den Anträgen,,
die bis September 1920 auf Ausfuhrbewilligung gestellt
wurden, geht noch keineswegs hervor, wieviel Woh
nungseinrichtungen aus Elsaß-Lothringen ausgewanderter
Deutschen sich noch in Elsaß-Lothringen befinden. Vielen
Vertriebenen ist es bei der heute herrschenden Wohnungs
not unmöglich, ihre Habe in Deutschland unterzubringen,
und sie warten deshalb mit der Ausfuhr ab und lassen
ihre Fahrnis bei einem elsässischen Spediteur untergestellt.
Auch könnte die Möbelkommission nicht alle Gesuche sofort
erledigen, wie sich aus ihrer bereits herrschenden Ge
schäftsüberlastung ergibt.
Abschließend kann man wohl die Maßnahmen, die
getroffen worden sind, um den Flüchtlingen einerseits
wieder zu ihrer Fährnis zu verhelfen, andererseits die
Beschaffung des nötigsten Hausrats bis zur Wiedererlan
gung ihrer sequestrierten Habe oder bis zur Entschädigung
ihrer Verluste zu ermöglichen, als zweckmäßig und erfolg
reich bezeichnen. Wären sie mit größeren Mitteln und
rascher durchgeführt worden, so könnte man ihnen ohne
Vorbehalt zustimmen.
Vielen Arbeitern und Angestellten ist durch diese
Vorkehrungen die Neugründung einer Existenz ermöglicht
worden. Den Angehörigen anderer Berufe dagegen konnte
diese Beschaffung oder Wiederbeschaffung von Hausrat
nicht genügen, um sich und ihre Familie wieder selbständig
durch eigene Arbeit erhalten zu können.
Wir haben bereits betont, daß es nicht angeht, von
den aus Elsaß-Lothringen vertriebenen Angehörigen der
freien Berufe, von den Selbständigen aus Industrie, Handel
und Landwirtschaft, von Rechtsanwälten, Ärzten usw. zu