Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

VVANDERÜNGSVERLAÜF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 145 
Schleppung und Verhaftung erlitten haben. Die trostlose 
Lage der Flüchtlinge wird dadurch besonders gekenn 
zeichnet, daß auch für diese Verluste bis heute eine end 
gültige Regelung noch nicht erfolgt ist. 
Bei den Liquidations-, Verdrängungs- und Kriegs 
schäden handelt es sich lediglich um Schäden an Hab und 
Gut. Unberücksichtigt ist hierbei noch geblieben, daß so 
wohl durch den Krieg als auch durch die Verdrängung 
viele heute in Deutschland lebende Elsaß-Lothringer Be 
einträchtigungen an Leib und Gesundheit erfahren haben. 
Ein Schadensersatz wird auch in diesen Fällen erfolgen 
müssen. Doch soll die Entschädigung solcher Personen 
schäden einheitlich durch ein Reichsgesetz für alle Deut 
schen geregelt werden. Bis heute ist dies Gesetz noch 
nicht ergangen. 
Die weitaus größte Zahl der Vertriebenen hat jedoch 
keine Personenschäden, sondern Sachschäden erlitten, und 
wir wollen nun im folgenden uns ein Bild darüber ver 
schaffen, inwiefern bis heute ein Ersatz solcher Sach 
schäden an die vertriebenen Elsaß-Lothringer erfolgt oder 
doch ermöglicht ist. Wir behalten hierbei die Trennung 
in Kriegsschäden, Verdrängungsschäden und Liquidations 
schäden bei. Kriegsschäden einerseits, Liquidations- und 
Verdrängungsschäden andererseits beruhen auf so verschie 
dener Entstehung, daß eine gesonderte Behandlung von 
seiten des Reiches selbstverständlich ist. Dagegen hängen 
die Liquidations- und Verdrängungsschäden insbesondere 
durch ihren gemeinsamen Grund der Entstehung doch in 
so weitem Maße zusammen, daß sie trotz der begrifflichen 
Trennung eine einheitliche Behandlung erfahren müssen. 
1) Kriegsschäden. Am 3. Juli 1916 ist ein Gesetz 
„über die Feststellung von Kriegsschäden im Reichsgebiet“ 
(RGBl. 1916, S. 154) erlassen worden. Durch dieses Ge 
setz wurde bestimmt, daß durch Ausschüsse die Schäden, 
die durch kriegerische Unternehmungen deutscher oder 
feindlicher Truppen, durch Brand usw. in den vom Feinde 
besetzten oder bedrohten Gebieten, durch Flucht, Abschie 
bung, Verschleppung der Bevölkerung dem einzelnen Deut- 
Ernst, Eingliederung d. EIsaß-Lothr. ins deutsche Wirtschaftsleben. 10
	        
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