VVANDERÜNGSVERLAÜF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 145
Schleppung und Verhaftung erlitten haben. Die trostlose
Lage der Flüchtlinge wird dadurch besonders gekennzeichnet,
daß auch für diese Verluste bis heute eine endgültige
Regelung noch nicht erfolgt ist.
Bei den Liquidations-, Verdrängungs- und Kriegsschäden
handelt es sich lediglich um Schäden an Hab und
Gut. Unberücksichtigt ist hierbei noch geblieben, daß sowohl
durch den Krieg als auch durch die Verdrängung
viele heute in Deutschland lebende Elsaß-Lothringer Beeinträchtigungen
an Leib und Gesundheit erfahren haben.
Ein Schadensersatz wird auch in diesen Fällen erfolgen
müssen. Doch soll die Entschädigung solcher Personenschäden
einheitlich durch ein Reichsgesetz für alle Deutschen
geregelt werden. Bis heute ist dies Gesetz noch
nicht ergangen.
Die weitaus größte Zahl der Vertriebenen hat jedoch
keine Personenschäden, sondern Sachschäden erlitten, und
wir wollen nun im folgenden uns ein Bild darüber verschaffen,
inwiefern bis heute ein Ersatz solcher Sachschäden
an die vertriebenen Elsaß-Lothringer erfolgt oder
doch ermöglicht ist. Wir behalten hierbei die Trennung
in Kriegsschäden, Verdrängungsschäden und Liquidationsschäden
bei. Kriegsschäden einerseits, Liquidations- und
Verdrängungsschäden andererseits beruhen auf so verschiedener
Entstehung, daß eine gesonderte Behandlung von
seiten des Reiches selbstverständlich ist. Dagegen hängen
die Liquidations- und Verdrängungsschäden insbesondere
durch ihren gemeinsamen Grund der Entstehung doch in
so weitem Maße zusammen, daß sie trotz der begrifflichen
Trennung eine einheitliche Behandlung erfahren müssen.
1) Kriegsschäden. Am 3. Juli 1916 ist ein Gesetz
„über die Feststellung von Kriegsschäden im Reichsgebiet“
(RGBl. 1916, S. 154) erlassen worden. Durch dieses Gesetz
wurde bestimmt, daß durch Ausschüsse die Schäden,
die durch kriegerische Unternehmungen deutscher oder
feindlicher Truppen, durch Brand usw. in den vom Feinde
besetzten oder bedrohten Gebieten, durch Flucht, Abschiebung,
Verschleppung der Bevölkerung dem einzelnen Deut-Ernst,
Eingliederung d. EIsaß-Lothr. ins deutsche Wirtschaftsleben. 10