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III. HAÜPTTEIL.
2. Für Sachschäden, hervorgerufen
a) durch Brand, Diebstahl, Zerstörung oder Plünderung;
b) durch Verschleuderung unter dem Sachwert infolge feindlichen
Druckes;
c) durch andere mit der Verdrängung aus Elsaß-Lothringen zu
sammenhängende Ursachen;
s / 4 des Sachwertes zur Zeit der Ersetzung unter Anrechnung
des bei der Verschleuderung erzielten Erlöses.
3. Für die übrigen auf Grund der Richtlinien für das Ent
schädigungsgesetz angemeldeten Schäden die Hälfte des Betrages,,
welcher nach Prüfung der Anmeldung gerechtfertigt erscheint.
Auf dem gleichen Wege sind in Fällen wirtschaftlicher Bedrängnis
bis zu 2000 M. pro Person zur Neugründung von Existenzen und zur
Beschaffung des nötigen Hausrates u. dgl. Unterstützungen zu ge
währen.
Außerdem kam der Beirat zu dem Entschluß, eine
Kommission aus seiner Mitte zu wählen, die persönlich
bei den maßgebenden Eeichsstellen vorsprechen sollte, um
nachdrücklich auf die großen Gefahren hinzuweisen, die
ein weiteres Hinhalten der vertriebenen Elsaß-Lothringer
mit sich bringen müßte, und die verzweifelte Lage der
notleidenden Flüchtlinge zu schildern.
Am 15. Dezember 1919 wurde diese sechsgliedrige
Kommission vom Reichskanzler in einer Audienz empfan
gen, an welcher außer dem Reichskanzler der Reichs
minister des Innern, der Reichsminister für Wiederaufbau,
Vertreter des Reichsfinanzministeriums und des Reichs
justizministeriums, sowie der Leiter der Abteilung für
Elsaß-Lothringen im Reichsministerium des Innern teil-
nahmen. Der Reichskanzler sagte der Kommission weit
gehendstes Entgegenkommen der Reichsregierung zu. Er
versprach, daß eine Verquickung der Entschädigungsfrage
der Inlands- und Ausländsdeutschen nicht erfolgen solle,
sondern ein besonderes Entschädigungsgesetz für die In
landsdeutschen ausgearbeitet werden solle. Was die Ver
ordnung betr. vorläufige Entschädigung der Vertriebenen
betraf, sprach der Reichskanzler den Wunsch aus, daß sie
baldmöglichst, wenn nicht mehr vor Weihnachten, so doch
sofort nach Weihnachten in Kraft treten sollte, nachdem
der zuständige Minister erklärt hatte, daß die vorbcrei-