Full text: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin Respondek, 
um 2400 Mill. Frcs. Dieser Abbau konnte durch die Eingänge aus der 
ersten Kriegsanleihe bewirkt werden. Dann aber mußte die Notenbank 
wiederum im alten Umfange ihren Dienst aufnehmen. 
Außer diesen direkten Vorschüssen an den Staat leistete die 
Notenbank auch Zahlungen für dessen Rechnung an die verbün 
deten und befreundeten Länder. Durch Dekret vom 27. Oktober 1914 
wurde dem Finanzminister für die Vorschußgewährung an jene Län 
der ein Kredit von 340,5 Mill. Frcs. eröffnet, von dem an die bel 
gische Regierung 250, an die Serben 90 und der Bank von Monte 
negro 0,5 Mill. Frcs. überwiesen werden konnten. Kurze Zeit da 
rauf erbat auch Griechenland einen Kredit, der durch den Erlaß vom 
20. November 1914 in einer Höhe von 20 Mill. Frcs. gewährt worden 
ist. Bei diesem durch die Gesetzgebung gebilligten Akt setzte der Finanz 
minister gleichzeitig einen größeren Vorratskredit durch, den er für 
die geldbedürftigen kleineren Staaten, aber auch für Rußland in den 
nächsten Monaten aufzubrauchen annahm. Es wurde diesen Ländern 
ein Staatskredit von 1350,5 Mill. Frcs. als Gesamtsumme zugesprochen. 
Nach den bisher zuverlässig bekannt gewordenen Ziffern empfingen 
demnach 
250,00 Mill. Frcs. 
9°,oo „ „ 
o»5° y, ,, 
20,00 ,, „ 
Belgien 
Serbien 
Bank von Montenegro 
Griechenland 
Summe 360,50 Mill. Frcs. 
Gesamtsumme des eröffneten Kredits . . . 1350,50 „ „ 
Restbetrag 990,00 Mill. Frcs. 
Diese Vorschüsse konnte die Bank von Frankreich den einzelnen 
Staaten nicht direkt leisten, da ein Bankstatut es verbietet, fremden 
Regierungen Darlehen zu gewähren. Man wählte daher einen Umweg. 
Die französische Regierung diskontiert bei der Notenbank für Rechnung 
jener Staaten Schatzwechsel und schafft ihnen auf diesem Wege ein 
frei verfügbares Guthaben. Es ist also zu betonen, daß die an Verbün 
dete bewirkten Vorschüsse ausschließlich für Rechnung des französischen 
Staates gehen 1 ). 
Der seit Ende November 1914 noch unverbrauchte Kredit in Höhe 
von 990 Mill. Frcs. soll vornehmlich für künftige Vorschüsse an Belgien 
und Rußland bereit stehen. Seit dem n. März 1915 veröffentlicht die 
Notenbank in ihrem Bankausweise einen Posten; „diskontierte fran 
zösische Schatzscheine als Staatsvorschuß an die fremden Regierungen“, 
J ) K ö p p e , a. a. O., S. 738, stellt einen anderen Weg dar. Nach ihm hat Frankreich 
sich mit England und Rußland dahin geeinigt, „alle von ihnen an verbündete oder be 
freundete Länder gewährten Vorschüsse gemeinsam zu tragen.“ Weiterhin würden die Vor 
schüsse durch ein Finanzkonsortium für Rechnung der französischen Regierung ausgezahlt. 
Die 630,00 Mill. Frcs. Schatzscheine, die von der Notenbank bis zum 24. Dezember 1915 
diskontiert und deren Erlös zu diesen Vorschüssen an die verbündeten Staaten verwandt 
wurde, gingen nach der Darstellung von Koppe durch das Finanzkonsortium. Diese 
abweichende Berichterstattung beruht auf der Benutzung verschiedener Quellen. Der im 
Text dargelegte Modus wird nach den Angaben französischer Quellen geschildert.
	        
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