154
Erwin Respondek,
um 2400 Mill. Frcs. Dieser Abbau konnte durch die Eingänge aus der
ersten Kriegsanleihe bewirkt werden. Dann aber mußte die Notenbank
wiederum im alten Umfange ihren Dienst aufnehmen.
Außer diesen direkten Vorschüssen an den Staat leistete die
Notenbank auch Zahlungen für dessen Rechnung an die verbün
deten und befreundeten Länder. Durch Dekret vom 27. Oktober 1914
wurde dem Finanzminister für die Vorschußgewährung an jene Län
der ein Kredit von 340,5 Mill. Frcs. eröffnet, von dem an die bel
gische Regierung 250, an die Serben 90 und der Bank von Monte
negro 0,5 Mill. Frcs. überwiesen werden konnten. Kurze Zeit da
rauf erbat auch Griechenland einen Kredit, der durch den Erlaß vom
20. November 1914 in einer Höhe von 20 Mill. Frcs. gewährt worden
ist. Bei diesem durch die Gesetzgebung gebilligten Akt setzte der Finanz
minister gleichzeitig einen größeren Vorratskredit durch, den er für
die geldbedürftigen kleineren Staaten, aber auch für Rußland in den
nächsten Monaten aufzubrauchen annahm. Es wurde diesen Ländern
ein Staatskredit von 1350,5 Mill. Frcs. als Gesamtsumme zugesprochen.
Nach den bisher zuverlässig bekannt gewordenen Ziffern empfingen
demnach
250,00 Mill. Frcs.
9°,oo „ „
o»5° y, ,,
20,00 ,, „
Belgien
Serbien
Bank von Montenegro
Griechenland
Summe 360,50 Mill. Frcs.
Gesamtsumme des eröffneten Kredits . . . 1350,50 „ „
Restbetrag 990,00 Mill. Frcs.
Diese Vorschüsse konnte die Bank von Frankreich den einzelnen
Staaten nicht direkt leisten, da ein Bankstatut es verbietet, fremden
Regierungen Darlehen zu gewähren. Man wählte daher einen Umweg.
Die französische Regierung diskontiert bei der Notenbank für Rechnung
jener Staaten Schatzwechsel und schafft ihnen auf diesem Wege ein
frei verfügbares Guthaben. Es ist also zu betonen, daß die an Verbün
dete bewirkten Vorschüsse ausschließlich für Rechnung des französischen
Staates gehen 1 ).
Der seit Ende November 1914 noch unverbrauchte Kredit in Höhe
von 990 Mill. Frcs. soll vornehmlich für künftige Vorschüsse an Belgien
und Rußland bereit stehen. Seit dem n. März 1915 veröffentlicht die
Notenbank in ihrem Bankausweise einen Posten; „diskontierte fran
zösische Schatzscheine als Staatsvorschuß an die fremden Regierungen“,
J ) K ö p p e , a. a. O., S. 738, stellt einen anderen Weg dar. Nach ihm hat Frankreich
sich mit England und Rußland dahin geeinigt, „alle von ihnen an verbündete oder be
freundete Länder gewährten Vorschüsse gemeinsam zu tragen.“ Weiterhin würden die Vor
schüsse durch ein Finanzkonsortium für Rechnung der französischen Regierung ausgezahlt.
Die 630,00 Mill. Frcs. Schatzscheine, die von der Notenbank bis zum 24. Dezember 1915
diskontiert und deren Erlös zu diesen Vorschüssen an die verbündeten Staaten verwandt
wurde, gingen nach der Darstellung von Koppe durch das Finanzkonsortium. Diese
abweichende Berichterstattung beruht auf der Benutzung verschiedener Quellen. Der im
Text dargelegte Modus wird nach den Angaben französischer Quellen geschildert.