Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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XII. HAUPTTEIL. 
weil durchschnittlich der Flüchtling, ohne die Möglichkeit 
eine Heimstätte errichten zu können, sich in noch trost 
loserer Lage befindet, als der ansässige Deutsche, und dieser 
in vielen Fällen in enger Beziehung zu Unternehmungen 
und Kreditinstituten steht, deren Hilfe zu erhalten für den 
elsaß-lothringischen Vertriebenen, der nur Forderungen für 
Verluste, aber keine sicheren Werte als Garantie bieten 
kann, viel schwieriger ist. 
Die Frage, ob das Deutsche Reich in besonderem 
Maße für die Schaffung vom Wohngelegenheit für die Ver 
triebenen eintreten mußte, ist eindeutig vom Reiche selbst 
in den genannten Verordnungen und Gesetzen bejaht wor 
den. Nur die Durchführung dieser Unterstützung wurde 
lange Zeit in ungenügender Weise vorgenommen. Welche 
verschiedenen Wege konnte die Reichsregierung in dieser 
Angelegenheit einschlagen? 
Den begangenen Weg der einfachen Übertragung der 
Unterbringung der Vertriebenen an die lokalen Behörden 
müssen wir verwerfen. Bei der Verteilung der Baukosten 
zuschüsse auf die einzelnen Länder soll das Reich eine 
besondere Berücksichtigung der Länder vorgenommen 
haben, in denen sich besonders viele Flüchtlinge nieder 
gelassen haben. Aber eine Garantie dafür, daß die Flücht 
linge nun auch von den Ländern bei Verteilung der Zu 
schüsse bevorzugt wurden, bestand nicht. Es soll nicht 
daran gezweifelt werden, daß mancher Flüchtling auf 
dem Wege über die allgemeinen Baukostenzuschüsse zu 
einem neuen Heim gekommen ist. Aber eine Sicherheit 
dafür, daß die Vertriebenen in besonderem Maße mit Bau 
zuschüssen bedacht wurden, konnte nur erreicht werden, 
wenn man entweder; 
1) den Ländern besondere Mittel zur Verfügung stellte, 
die nur für die Vertriebenen verwandt werden durften, 
und die Teile, die an den Baukostenzuschüssen von Land 
und Gemeinde zu tragen sind, auf das Reich übernahm, oder 
2) den sich bildenden Siedlungsunternehmungen der 
vertriebenen Elsaß-Lothringer besondere Mittel zur Ver 
fügung stellte.
	        
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