WÄNDERUN GS VERLAUF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 177
führung der zurzeit vorliegenden Projekte wurden der
Gesellschaft vorläufig 18 Millionen Mark bewilligt.
Von welcher Bedeutung es gewesen wäre, wenn diese
Mittel der Ansiedelung vertriebener Elsaß-Lothringer bereits
vor einem Jahr, und früher hätten nutzbar gemacht
werden können, erhellt aus der Tatsache, daß (nach Angaben
des ehemaligen Spitalbaumeisters von Straßburg,
jetzt technischer Hilfsberichterstatter am württembergisohen
Ministerium des Innern, Wohnungsabteilung) die
Baukosten folgende Entwicklung seit der Revolution genommen
haben:
Eine ländliche gemeinnützige Baugenossenschaft (in
Württemberg) plante den Bau von zwei Gebäuden mit
acht Dreizimmerwohnungen. Die Kosten waren im Februar
1919 zu 115000 M. veranschlagt. Zur Durchführung
des Projektes waren bis Februar 1920 240000 M. erforderlich.
Im Juni 1920 wurde festgestellt, daß sich die Kosten
nach Fertigstellung auf über 300000 M. beliefen.
Eine Bezirksbaugenossenschaft (in Württemberg) hat
12 Zwei- und Dreizimmerwohnungen errichtet. Kostenanschlag
im November 1919 177 000 M. Die Fertigstellung
verzögerte sich bis 1. Juli 1920. Baukosten 560000 M.
Mit den von der Reichsregierung zur Verfügung gestellten
Mitteln hätte noch vor einem Jahr mehr als die
doppelte Zahl von Flüchtlingen untergebracht werden
können als heute. Die Schuld an dieser Versäumnis liegt
beim Reichsfinanzministerium. Die Vertriebenen und alle
sie vertretenden Stellen, der Hilfsbund, der Beirat und die
Ministerialabteilung, haben auf die Notwendigkeit der Ansiedlung
einer großen Zahl vertriebener Elsaß-Lothringer
in einer Reihe von Kundgebungen und Eingaben an die
Reichsregierung hingewiesen. Die Vertriebenen suchten
sich durch Zusammenschluß in Genossenschaften selbst
zu helfen. Der Mangel an Geldmitteln, den auch die
spärlich fließenden allgemeinen Baukostenzuschüsse nicht
beheben konnten, hinderten sie in Verbindung mit anderen
Hemmungen an einer erfolgreichen Tätigkeit.
Ernst, Eingliederung d. Elsaß-Lothr. ins deutsche Wirtschaftsleben. 12