Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III.  HAÜPTTEIL.

führung  solcher  Einzelbauten  in  den  verschiedensten  Gemeinden ­
  müssen  die  lokalen  Siedelungsunternehmungen  übernehmen. ­
  Durch  einen  Zuschuß  von  seiten  der  elsaß-lothringischen ­
  Zentralsiedelungsgesellschaft  werden  diese  in  die
Lage  versetzt,  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  zu
sorgen.
Schließlich  werden  ganz  besonders  die  Siedelungsgenossenschaften ­
  zu  unterstützen  sein,  die  sich  bereits  aus
dem  Kreise  der  Vertriebenen  heraus  gebildet  haben,  und
die  als  lokale  Träger  der  elsaß-lothringischen  Siedelungstätigkeit ­
  für  die  Zentrale  von  größter  Bedeutung  sind.  Die
Zentrale  wird  als  Geldgeber  nicht  unterlassen  dürfen,  die
Projekte  der  lokalen  Organisation  auf  ihre  Zweckmäßigkeit
zu  prüfen,  und  wird  eine  landwirtschaftliche  bzw.  industrielle ­
  Siedelung  —  falls  sie  noch  nicht  in  Ausführung
begriffen  ist  —,  die  sich  an  anderer  Stelle  im  Reich  billiger
und  mit  besseren  Aussichten  durchführen  ließe,  nach  dorthin ­
  dirigieren  müssen.
Die  Zentrale  muß  vor  allem  darauf  bedacht  sein,  daß
die  dringlichsten  Bauten  zuerst  durchgeführt  werden,  und
daß  überall  mit  der  nötigen  Einfachheit  und  Sparsamkeit
bei  möglichster  Heranziehung  der  Siedler  selbst  gebaut
wird.  Unter  allen  Umständen  muß  bei  Ausführung  jeglichen ­
  Siedelungsprojektes  versucht  werden,  die  jedem
Deutschen  mögliche  Inanspruchnahme  der  öffentlichen  Baukostenzuschüsse ­
  auszunützen.  Die  Zentrale  soll  nur  einen
besonderen  Zuschuß  gewähren  mit  Rücksicht  auf  die  besonderen ­
  Schwierigkeiten,  die  der  Vertriebene  zu  überwinden ­
  hat.
Diese  Zentrale  ist,  wie  bereits  hervorgehoben,  am
21.  Juni  1920  durch  Errichtung  der  gemeinnützigen  Zentralsiedelungsgesellschaft ­
  m.  b.  H.  für  die  vertriebenen
Elsaß-Lothringer  im  Reich  mit  dem  Sitz  in  Berlin  geschaffen ­
  worden.  Die  nötigen  Mittel  für  ihre  Tätigkeit
werden  ihr  von  der  Reichsregierung  nicht  aus  dem  Fonds
für  Baukostenzuschüsse,  sondern  aus  dem  Fond  für  produktive ­
  Erwerbslosenfürsorge  laufend  bewilligt.  Zur  Aus-
            
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