Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WANDERtÜSTGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  175
sich  verpflichtet,  Vertriebene  in  seinen  Betrieb  einzustellen, ­
  und  die  Heimstätten  im  Besitz  der  Siedelungsgesellschaft ­
  verbleiben.  Durch  Umfrage  unter  den  vertriebenen ­
  elsaß-lothringischen  Handwerkern,  Industriearbeitern ­
  und  Angehörigen  anderer  Berufe  ermittelt  die  Siedelungsgesellschaft, ­
  daß  80  Familien  für  diese  Siedelungcn
in  Betracht  kommen.  Sie  sucht  die  geeignetsten  Elemente
aus  und  beginnt  mit  dem  Ausbau  dieser  Siedelung,  die  vollkommen ­
  von  Vertriebenen,  Architekten,  Bauunternehmern,
Bauarbeitern,  unter  Hinzuziehung  der  Siedler  selbst,  ausgeführt ­
  wird.  Durch  Errichtung  der  Heimstätten  in  halbländlicher ­
  Siedelung,  d.  h,  durch  Zuteilung  von  1—2  Morgen ­
  Land  zu  jeder  Heimstätte,  wird  den  Vertriebenen  die
Möglichkeit  gegeben,  sich  mit  dem  nötigsten  Lebensunterhalt ­
  selbst  zu  versorgen,  und  hierdurch  gleichzeitig  die  intensivere ­
  Ausnutzung  unseres  landwirtschaftlichen  Bodens
angestrebt.
Im  Kohlenbergbau  ist  Mangel  an  Arbeitskräften.  Durch
Verabredung  mit  Unternehmern  gelingt  es  der  Siedelungsgesellschaft, ­
  elsaß-lothringische  Vertriebene,  die  bisher  nicht
im  Bergbau  tätig  waren,  zu  Arbeiten  unterzubringen,  zu
denen  sie  keiner  besonderen  Vorkenntnisse  bedürfen  und
sich  allmählich  zu  Bergarbeitern  ausbilden  können.  Die
Siedelungsgesellschaft  gibt  einem  Unternehmer  einen  bestimmten ­
  Baukostenzuschuß  zum  Bau  von  Arbeiterwohnungen ­
  unter  der  Bedingung,  daß  er  sich  verpflichtet,
in  diese  Wohnungen  während  einer  bestimmten  Eeihe  von
Jahren  nur  elsaß-lothringische  Flüchtlinge  aufzunehmen.
Vertriebene  aus  den  Arbeiterkreisen  ergreifen  diese  Gelegenheit, ­
  wieder  seßhaft  zu  werden,  und  unsere  Kohlenproduktion ­
  wird  gefördert.
Selbstverständlich  muß  die  zentrale  Siedelungsgesellschaft' ­
  sich  auch  aller  derjenigen  Vertriebenen  annehmen,
die  bereits  Arbeit  gefunden  haben,  und  durch  Bau  einer
Heimstätte  in  ordentliche  Wohnungsverhältnisse  zu  gelangen ­
  suchen.  Solche  Einzelbauten  kann  freilich  die  Siedelungsgesellschaft ­
  nicht  selbst  in  die  Hand  nehmen.  Das
würde  viel  zu  große  Verwaltungskosten  ergeben.  Die  Aus ­
            
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