Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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I. HAUPTTEEO. 
Franzosen aus ihr zu machen! Das Selbstbestimmungs 
recht der Völker! 
b) WIRTSCHAFTLICHE. 
Gleichzeitig setzt Frankreich mittels der Ausweisung 
den Wirtschaftskrieg gegen Deutschland fort. 
Gegen den deutschen Handel und die deutsche In 
dustrie haben England und Frankreich den Krieg in erster 
Linie geführt. Vernichtung unserer weltwirtschaftlichen 
Stellung ist der oberste Leitsatz des Friedensvertrages 
von Versailles. Als wichtigstes Mittel zur Erreichung 
dieses Zweckes wurde durch den Friedensvertrag die 
Liquidation aller deutschen Güter in den uns feindlichen 
Ländern ermöglicht. Die Stützpunkte, die sich der deutsche 
Handel in Form von Kapitalanlagen und durch Gründung 
deutscher Unternehmungen vor dem Kriege im Ausland 
geschaffen hatte, werden auf diese Weise der Vernichtung 
preisgegeben. 
Die deutschen Unternehmungen und das deutsche Ka 
pital in Elsaß-Lothringen sind infolge der Annexion der 
Reichslande durch Frankreich zu einem solchen Auslands 
stützpunkt des deutschen Handels geworden. An der Zer 
störung dieser Basis unseres Handels hat Frankreich ein 
ganz besonders großes Interesse. Während der 50-jährigen 
Vereinigung Elsaß-Lothringens mit Deutschland haben sich 
deutsche Arbeit und deutsches Kapital in Elsaß-Lothringen 
auf allen Gebieten der Wirtschaft eine zum Teil führende 
Stellung erobert. Die Lösung dieser eng wirtschaftlichen 
Verknüpfung Elsaß-Lothringens mit Deutschland ist für 
Frankreich eine Vorbedingung für seine rücksichtslose 
Romanisierungspolitik auf dem alten deutschen Kultur 
boden. Der Raub des deutschen Eigentums wirkt sich 
weiterhin aus in der von den Franzosen fanatisch ange 
staubten Schwächung der deutschen Volkswirtschaft. Auf 
welche Summe sich die im Besitze von Altdeutschen be 
findlichen Güter und Werte sich am Ende des Jahres 
1918 in Goldmark ausgedrückt beliefen, läßt sich nicht be 
rechnen. Einige Anhaltspunkte geben folgende von deut 
scher Seite erhobenen amtlichen Feststellungen:
	        
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