Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

DIE URSACHEN DER ABWANDERUNG UND IHK UMFANG. 15 
danach beziffert sich der deutsche Kapitalbesitz in Gold 
mark ausgedrückt: 
a) in den oberelsässischen Kaliwerken auf rund 
200 Mill. M., 
b) in der untereisässischen Erdölindustrie auf rund 
48 Mill. M. 
Bedenkt man, daß 1913 von den 18 Gesellschaften, 
die im lothringischen Erzbergbau tätig waren, und die zu 
sammen im Jahre 1917 eine Minette-Förderung im Wert 
von 57 Mill. M. erzielten, 13 Gesellschaften in deutscher 
Hand waren, so läßt sich die gewaltige Höhe des im loth 
ringischen Erzbergbau investierten deutschen Kapitals er 
messen. 
Von diesen großindustriellen Unternehmungen bis her 
unter zum Bankguthaben des kleinen Mannes erstreckt 
sich die Beschlagnahme aller deutschen Güter in Elsaß- 
Lothringen durch Frankreich. In den meisten Fällen 
mußten die ausgewiesenen Deutschen innerhalb 24 Stunden 
nach Bekanntgabe des Ausweisungsbefehls Elsaß-Loth 
ringen verlassen haben, 30—50 kg Gepäck und 2000 M. 
Bargeld War alles, was sie mitnehmen durften. Ihr zu 
rückgelassenes Hab und Gut wurde unter Sequester ge 
stellt, wie überhaupt die Sequestration sämtlichen deut 
schen Privateigentums durch eine Verordnung des Gene- 
raikommissars der französischen Republik in Elsaß-Loth 
ringen vom 30. November 1918 ermöglicht wurde. Diese 
sequestrierten Güter fielen später großenteils der Liqui 
dation anheim. Auf diese Liquidation wird später zurück 
zukommen sein. An dieser Stelle sei unterstrichen, daß 
Frankreich mit der Liquidation der sequestrierten Güter in 
Elsaß-Lothringen bereits vor Abschluß des Friedensver 
trags begann 1 ). Militärische Notwendigkeiten sollen es 
gewesen sein, die zur Ausweisung von Tausenden von Deut- 
1) Beschluß. 
Der Generalkommissar der Republik beschließt: 
Art. 1: Die Liquidation der Güter, Rechte und Interessen jeder Art, 
welche in Elsaß und Lothringen unter Sequester gestellt sind, 
kann durch Verordnung genehmigt werden, die auf Ersuchen
	        
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