Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

III. HAUPTTEIL. 
DER WANDERUNGSVERLAUF UND DIE IM ZUSAMMEN 
HANG DAMIT GETROFFENEN MASSNAHMEN. 
A. ORGANISIERUNG UND ORGANE DER VER- 
TRIEBENENHILFE. 
1. ZÜSAMMENFASSENDE ORGANISATIONEN. 
a) ZENTRALSTELLE FÜR DIE ELSASS-LOTHRINGISCHEN 
BEAMTEN UND RÜHEGBHALT8EMPFÄNGER IM REICHSAMT 
DES INNERN. 
Durch den Artikel 6 des Waffenstillstandsvertrages 
vom 11. November 1918 schien die Sicherheit aller Ein 
wohner in Elsaß-Lothringen gewährleistet. Wir haben schon 
im ersten Teil darauf hingewiesen, daß diese Ansicht 
auch von deutscher amtlicher Seite geteilt wurde. Jedoch 
die in den Revolutionstagen gegen altdeutsche Beamte, Ge 
schäftsleute und Angestellte, sowie gegen diejenigen ein 
heimischen Elemente, die man als Führer der deutschen 
Sache zu betrachten gewohnt „war, gerichteten Drohungen 
von seiten der Franzosenpartei im Lande ließen berechtigte 
Zweifel an dieser feierlich verkündeten Sicherheit aller 
Einwohner aufkommen. Die deutschgesinnten Einheimi 
schen, die schon im Verlauf des Krieges die Gehässigkeit 
der deutschfeindlichen Kreise unter den Elsaß-Lothringern 
kennen gelernt hatten, sahen die kommende Entwicklung 
bis zu einem gewissen Grad voraus. Ein altelsässischer 
Stadtrat aus Kolmar hat das Verdienst, schon vor dem Ein 
marsch der Franzosen bei den Reichsstellen in Berlin, unter 
stützt von einigen dort ansässigen Elsaß-Lothringern und 
durch den stellvertretenden elsaß-lothringischen Bundesrate 
bevollmächtigten, auf die zu erwartende Ausweisung von 
Beamten und Politikern aus Elsaß-Lothringen hingewiesen 
zu haben.
	        
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