Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WANDERUNGSVERLAUF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 81 
Erwerbslosenfürsorge, völlig zugeschnitten auf die unteren 
Klassen, in erster Linie auf die Arbeiterschaft, konnte in 
Anbetracht dessen, daß die Flüchtlinge aus Elsaß-Loth 
ringen den verschiedensten Berufen und Klassen ange 
hörten, nicht ausreichen, und es wäre zu befürchten ge 
wesen, daß die Gemeinden, die von den Lasten der Erwerbs 
losenfürsorge zwei Zwölftel zu tragen hätten, den Zuzug 
von Flüchtlingen aus diesem Grunde noch mehr erschweren 
würden, als sie es ohnehin taten. Doch davon abgesehen, 
war nach der Fassung der Vierordnung über Erwerbslosen 
fürsorge 1 ) eine Behandlung der Flüchtlinge als Erwerbslose 
nicht möglich. 
So fehlte es weiterhin an einem Rechtsanspruch der 
Flüchtlinge auf Gewährung von Beihilfen, aber es war 
doch als großer Gewinn zu verzeichnen, daß eine ganz 
Deutschland umfassende Organisation mit der Hilfe für die 
Vertriebenen beauftragt war. 
Das Rote Kreuz hat nicht überall die praktische 
Durchführung der Fürsorge selbst in die Hand genommen. 
In Württemberg wurde auch weiterhin die Fürsorge vom 
württembergischen Arbeitsministerium, Abteilung für so 
ziale Volkswohlfahrt (Kriegsfürsorge), durchgeführt, und 
in Baden, wo sich der Landesverein des Roten Kreuzes der 
besonders hohen Zahl von bedürftigen Flüchtlingen in 
Baden gegenüber nicht gewachsen fühlte, ging die Aus 
übung der Fürsorge nach kurzer Zeit auf die Reichs 
zentralstelle für die Übernahme der Flüchtlinge in Freiburg 
über, die durch Einrichtung von selbständigen Fürsorge- 
steilen in verschiedenen Gemeinden Badens unter Heran 
ziehung der Ortsausschüsse des Roten Kreuzes und der 
Selbsthilfeorganisation der Vertriebenen ihre Aufgabe in 
bester Weise erfüllte. 
Zusammengefaßt war, wie betont, diese Dauerfürsorge 
— d. h. die Fürsorge für die in Kot befindlichen vertrie 
benen Elsaß-Lothringer nach ihrer Weiterleitung durch die 
Übernahmestellen bis zu dem Tage, an dem sie Arbeits 
1) Reichsgesetzblatt 1918, S. 1305. 
Ernst, Eingliederung d. Elsaß-Lothr. ins deutsche Wirtschaftsleben. ß
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.