82
III. HAUPTTEIL.
und Wohngelegenheit gefunden hatten — in der Organisation
des Roten Kreuzes.
Aufgabe der Selbsthilfeorganisationen der Flüchtlinge
mußte es nun vor allem sein, die Interessen der einzelnen
Vertriebenen gegenüber dem Roten Kreuz und den die Fürsorge
durchführenden Stellen zu vertreten. Wir haben gesehen,
daß sich zwei größere Organisationen der Flüchtlinge
bereits im Dezember 1918 gebildet hatten: der „Hilfsbund
für die Elsaß-Lothringer im Reich“ mit Sitz in Berlin, und
der „Ausschuß vertriebener Elsaß-Lothringer“ mit Sitz
in Freiburg. Beide Vereinigungen hatten sich in den Monaten
Januar und Februar 1919 weiter ausgebaut. An
verschiedenen Orten Deutschlands schlossen sich die elsaßlothringischen
Flüchtlinge zusammen und erklärten teils
dem Hilfsbund, teils dem Freiburger Ausschuß ihren Beitritt
als Ortsgruppen. Der Gedanke, daß nur einheitliches
geschlossenes Vorgehen aller Vertriebenen Erfolg haben
könne, führte am 22. Februar 1919 zur Umwandlung des
Freiburger Ausschusses in die Landesgruppe Baden des
Hilfsbundes für die Elsaß-Lothringer im Reich. Eine einheitliche
Interessenvertretung aller Flüchtlinge wurde dadurch
gewährleistet. Durch Überweisung größerer Mittel
von seiten des Reiches und des Roten Kreuzes war der
Hilfsbund in der Lage, seine Organisation weiter auszubauen,
die Fürsorge des Eoten Kreuzes durch seine Ortsgruppen
zu ergänzen und neue Aufgaben anzufassen. Das
Organ des Freiburger Ausschusses wurde in erweitertem
Umfang als Wochenzeitschrift zum Organ des Hilfsbundes:
umgewandelt.
So bestanden Ende Februar 1919 vier große Organisationen
im Dienste der elsaß-lothringischen Flüchtlinge,
darunter zwei Reichsstellen:
1) die Zentralstelle für elsaß-lothringische Beamte und
Ruhegehaltsempfänger im Reichsministerium des Innern,
2) die Reichszentralstelle in Freiburg mit den fünf
Übernahmestellen Offenburg, Rastatt, Weil-Leopoldshöhe,
Breisach, Müllheim,