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XII. ÖAUPTTEIL.
vor allem darauf an, die Anerkennung ihres Rechtes auf
eine Wiederanstellung durchzudrücken, den Arbeitern auf
Vermittlung von Arbeit und Wohnung, den freien Berufen
auf Ersatz der verlorenen Praxis, den Kaufleuten
auf Entschädigung ihres verlorenen Geschäftes und den
Kapitalbesitzern auf Entschädigung der zurückgelassenen
Werte. So war es ganz natürlich, daß sich eine gelwisse
Trennung nach Berufen unter den Vertriebenen vollzog.
Im April 1919 wurde in Berlin ein „Bund der vertriebenen
elsaß-lothringischen mittleren und unteren Landesbeamten,
Landesversicherungs-, Bezirks- und Gemeindebeamten,
Lehrer und Lehrerinnen“ gegründet, dem nach
kurzer Zeit auch die oberen Beamten beitraten. Der Bund
schloß sich alsbald dem deutschen Beamtenbund an, durch
dessen Verlag „Die Gemeinschaft“ monatlich zweimal als
Mitteilungsblatt für den Bund der elsaß-lothringischen Beamten
erscheint. Dieser Beamtenbund hat die Fühlung
mit dem Hilfsbund für die Elsaß-Lothringer im Reich
nicht verloren. Die meisten Mitglieder des Beamtenbundes
sind auch Mitglieder des Hilfsbundes, und somit ist die
Einheitsfront aller Vertriebenen nicht zerstört, wenn auch
im übrigen keine Verbindung der beiden Organisationen
besteht.
In viel stärkerer Anlehnung an den Hilfsbund erfolgte
die weitere Gliederung der Vertriebenen nach ihren
Berufen unter den Nichtbeamten.
Schon im Sommer 1919 hatte man innerhalb der Ortsgruppen
des Hilfsbundes besondere Berufsgemeinschaften
bilden wollen, um auf diese Weise im Rahmen des Hilfsbundes
die nötigen Mittelpunkte für die als wichtig erkannte
Arbeit der einzelnen Berufsgruppen zu schaffen.
Infolge von Reibungen kam dieser Plan nicht zur Durchführung,
und es wurden nun verschiedene berufliche Vereinigungen
außerhalb der Organisation des Hilfsbundes
gegründet, ohne daß sie jedoch den Zusammenhang mit
diesen verloren hätten. So wurden in der Folgezeit gegründet:
am 19. September 1919 ein „Schutzverband der
aus Elsaß-Lothringen verdrängten Handel- und Gewerbe