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Die Gesamtwirtschaft.
ihrer Verhältnisse zu veranlassen (Bilanz Vorschriften und Bilanzprüfung). In -wirtschaftlicher
Hinsicht bleibt die Frage zu lösen; ob und wie die Wirtsohaftsbetriebe im einzelnen (und
insgesamt) so um- oder neuzugestalten sind, daß ihre Leistungsfähigkeit (Größe) der im
ganzen gesunkenen Nachfrage von Gütern angepaßt wird.
C. Die Gesamtwirtschaft.
I. Das Gebilde der Marktwirtschaft.
1. Wesen und Bedeutung. Wir sind davon ausgegangen, daß es allein wirtschaftende
Menschen wohl nicht gegeben hat, vielmehr von jeher die Menschen
in Gemeinschaften (Familien, Gruppen, Stämmen, Völkern) gelebt und gewirtschaftet
haben. Aus dieser Gemeinschaft ergeben sich notwendigerweise Beziehungen
zwischen den einzelnen Wirtschaften und den zu ihnen gehörenden
Menschen. So auch heute noch: in der arbeitsteiligen Erwerbswirtschaft werden
Güter für andere Menschen und Wirtschaften hergestellt, beziehen die Menschen
aus der Zugehörigkeit zu Wirtschaften (oder anderen Berufen) ein Geldeinkommen,
mit dem sie die in den Wirtschaftsbetrieben hergestellten Güter zu kaufen vermögen.
Auf diese Weise entsteht ein ganzes Netz von Beziehungen zwischen den
Wirtschaftsbetrieben und den einzelnen Menschen, das wieder untrennbar mit
dem gesamten Leben der Bevölkerung verknüpft ist.
Dieses Netz von Beziehungen, das sich aus den Wirtschaften einer Gemeinschaft
ergibt, wird gewöhnlich als Volkswirtschaft bezeichnet. So erklärt z. B.
Bücher die Volkswirtschaft als die Gesamtheit der Einrichtungen und Veranstaltungen,
die der Bedürfnisbefriedigung eines ganzen Volks dienen. Doch ist
die Bezeichnung Volkswirtschaft nicht ganz eindeutig und daher nicht glücklich
gewählt. In mehrfacher Hinsicht: sie kann zunächst zu der Auffassung führen,
als ob es sich um eine durch nationale Grenzen abgeschlossene Wirtschaft handele.
Dies soll jedoch nicht (wenigstens nicht ohne weiteres) in dem Begriff der Volkswirtschaft
zum Ausdruck kommen; die einzelnen Wirtschaftsbetriebe greifen vielmehr
mit ihren Beziehungen über die Landesgrenzen hinaus, ebenso werden die
Bedürfnisse der zu einem Volk zusammengeschlossenen Personen auch durch
Mittel befriedigt, die von außen her über die Grenzen in das eigene Land kommen.
Ferner kann mit dem Begriff der Volkswirtschaft die Vorstellung verbunden sein,
daß eine bestimmte (völkische) Volksgemeinschaft, also die eines bestimmten
Volkes gemeint sei, wie z. B. die deutsche, italienische oder englische Volkswirtschaft.
Dann denkt man daran, daß eine solche Wirtschaft von dem Charakter
des betreffenden Volkes, von den Besonderheiten des Landes sowie von dem besonderen
Recht gebildet wird.
Es ist nun wichtig, daß die Wissenschaft von der Volkswirtschaft, die Volkswirtschaftslehre,
bezeichnenderweise nicht von der letzteren Auffassung, sondern
von einer dritten ausgeht: von der Art und Weise, wie sich die Wirtschaft vollzieht,
ob vorzugsweise in Familien, im Dorfe, in der Stadt oder in einem Volke;
sie stellt also die Volkswirtschaft einer Stadt- oder Dorfwirtschaft gegenüber. Es
ist klar, daß hierdurch leicht Mißverständnisse auf kommen können: jemand vermutet
in dem Begriff Volkswirtschaft die seines eigenen Landes und findet in der
Wissenschaft eine Volkswirtschaft, die auf die seines Landes nicht paßt, sondern
eben nur die Wirtschaftsweise darstellt, die sich als die eines Volkes schlechthin
kennzeichnet (vgl. A I).
Man kommt aus diesen Ungenauigkeiten und Mißverständnissen heraus, wenn
man die Wirtschaften, die in einer Gemeinschaft, gleich welcher Art, vereinigt
sind, als Gesamtwirtschaft bezeichnet. Dann bilden die einzelnen Wirtschaften
die Gesamtwirtschaft. Auf die Gewohnheit, für die Gesamtwirtschaft ein