Das Gebilde der Marktwirtschaft.
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fach Wirtschaft zu sagen, ist oben schon hingewiesen worden. Die Bezeichnung:
Volkswirtschaft könnte dann dem zweiten Fall Vorbehalten bleiben; wenn
die Gesamtwirtschaft eines bestimmten Volkes gekennzeichnet werden soll. Dann
würde es keine Volkswirtschaft schlechthin geben, sondern nur noch eine deutsche,
italienische oder englische Volkswirtschaft. (Im letzten Jahrzehnt ist es üblich
geworden, in allen Ländern wieder mehr die Nationalwirtschaft zu betonen.)
Die Gesamtwirtschaft in diesem Sinne umschließt jene Wirtschaftsbetriebe,
deren Wesen, Aufgaben und Gestaltung in den Haupteilen A und B geschildert
worden sind. Es gehören also hinzu die Wirtschaftsbetriebe des Handels, der Industrie,
des Verkehrs und der Banken, natürlich auch die des Land- und Forstbaus,
und diese Wirtschaftsbetriebe wiederum in ihren mannigfaltigen Gestaltungen
als öffentliche, private und genossenschaftliche Wirtschaftsbetriebe, als
kapitalistische Unternehmungen, als Groß- und Kleinbetriebe, als Kartelle, Syndikate,
Konzerne und Trusts •— eben die Gesamtheit der Wirtschaftsbetriebe.
Wie oben aus dem Begriff der Wirtschaft die Verwendung der von ihr bereitgestellten
Güter — die Haushalte — ausgesondert worden ist, so muß man sich
auch die Gesamtwirtschaft ohne die Bedürfnisbefriedigung, also nur die menschliche
Tätigkeit vorstellen, die es mit der Bereitstellung von Gütern zur Bedürfnisbefriedigung
zu tun hat. Nicht ausgeschlossen ist natürlich der Absatz der
Güter an die Verbraucher, also die Verwendung der Geldeinkommen zwecks Beschaffung
der Güter für die Bedürfnisbefriedigung. In dem Begriff der Gesamtwirtschaft
kann ferner auch die Ausübung der uneigentlichen Erwerbswirtschaft
enthalten sein, also jede Tätigkeit, die des Erwerbs wegen ausgeführt wird, naturgemäß
nur insoweit, als es auf die Erzielung eines Geldeinkommens ankommt,
nicht etwa auch, soweit die Tätigkeit ein Amt oder einen Beruf darstellt. Endlich
kann der Begriff der Gesamtwirtschaft in dem weitesten Umfang gefaßt sein:
Hervorbringung von Mitteln zur Befriedigung von Bedürfnissen schlechthin (was
wir in AI für den Begriff der Wirtschaft abgelehnt haben).
Endlich ist noch zu vermerken, daß in den Begriffen Gesamt- und Volkswirtschaft das
Wort: Wirtschaft in einem anderen Sinne gebraucht wird, als diesem für sich gesehen innewohnt.
Denn die Gesamtwirtschaft ist keine Wirtschaft in dem bisher besprochenen Sinne:
sie hat weder einen Wirtschaftseigner, noch stellt sie als solche Güter her; sie hat also auch
keinen Betrieb. Alles dieses; Menschen, Güterherstellung, Betrieb finden wir nur bei den
einzelnen Wirtschaftsbetrieben. Und dennoch ist die Gesamtwirtsohaft mehr als eine bloße
Zusammenfassung von einzelnen Wirtschaften; sie hat ein tatsächliches Dasein in dem Zusammenwirken
der Wirtschaften untereinander und ■ mit den Menschen, von denen sie nicht
losgelöst gedacht werden kann. Und ebenso sind die einzelnen Wirtschaftsbetriebe nicht ohne
die Gesamtwirtschaft denkbar; wie sie der Gesamtwirtschaft zum Leben verhelfen, so erhalten
sie umgekehrt von dieser ihr eigenes Leben zurück. Wenn man von Gesamt- (oder
Volks-) Wirtsciiaft spricht,muß man sich bewußt sein, daß das Wort Wirtschaft hierbei in
einem übertragenen Sinne gebraucht wird: ihr Ausgleich ergibt sich aus dem Zusammenwirken
aller beteiligten Kräfte.
Wie alle menschlichen Einrichtungen and Vorgänge geschichtlich geworden
sind, so auch die Gesamtwirtschaft der heutigen Völker, ihre Volkswirtschaften:
sie sind allmählich gewachsen, bis sie ihre heutige Gestalt erhalten haben. Diese
Entwicklung steht nicht still; wie letztere in der Gegenwart wirkt, so wird sie auch
für die Zukunft anzunehmen sein. Man hat die Entwicklungsfolge (und die erzielten
Fortschritte oder eingetretenen Mängel) dadurch zu kennzeichnen versucht, daß
man eine Reihe von Wirtschaftsstufen aufgestellt hat, die sich durch die Art und
Weise des Wirtschaftens unterscheiden.
Fr. List hat folgende Stufen gebildet, die sich gefolgt haben sollen: 1. Jagd und
Fischerei, 2. Ackerbau, 3. Ackerbau und Industriebetrieb, 4. Agrar-, Industrie- und Handelsbetrieb.
Hildebrand unterscheidet: 1. Natural-, 2. Geld- und 3. Kreditwirtschaft. Von
K. Bücher stammt die Einteilung: 1. geschlossene Hauswirtschaft, 2. Stadtwirtschaft,
3. Volkswirtschaft. G. Schmollet gliedert die Entwicklung der indogermanischen Völker