Das Gebilde der Marktwirtschaft.
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lastet, oder es wird eine nachlassende Nachfrage nicht durch eine entsprechende
Ermäßigung der Preise abgefangen. Dies ist wieder um so eher möglich, je mehr
die Marktgesetze durch Kartellverabredungen beeinflußt werden.
Der Sicherung der Gewinne durch die Kartellpolitik auf seiten der Unternehmer
entspricht die gewerkschaftliche Lohnpolitik auf seiten der Arbeiter und
Angestellten. Sich gegen die Lebensnot zu schützen, kann man dem Arbeiter noch
weniger verwehren, als dem Unternehmer die Absicht, auf Erhaltung seines Kapitals
bedacht zu sein. Wenn aber die allgemeine Lohnsioherung zur Lohngleichheit
und zu einer Lohnhöhe wird, die sich mit der Lage der Gesamtwirtschaft nicht
mehr verträgt, dann bedeutet die Verselbständigung der Löhne eine weitere Außerkraftsetzung
der Bedingungen, unter denen sich die freie Marktwirtschaft verwirklichen
soll. Dazu kommt, daß solche Lohnfestsetzungen einen Anreiz bilden,
die Menschenarbeit durch Maschinen zu ersetzen, was dann wieder eine Steigerung
des Großbetriebes zur Folge hat.
Die Loslösung der Großbetriebe aus der Selbstregelung des Marktes ist aber
nur die eine Seite der Entwicklung, die die Gesamtwirtschaft bis zur Wirtschaftskrise
1931 genommen hat. Weil sich aus dieser Entwicklung Schäden für die
Volksgemeinschaft ergaben, hat sich nun auch der Staat veranlaßt gesehen, von
sich aus in das „freie“ Spiel der Kräfte einzugreifen. Nach vielen Richtungen hin:
die Einführung oder Erhöhung von Einfuhrzöllen, unter deren Schutz sich große
Teile der Kartellbindungen erst verwirklichen ließen; die Inangriffnahme einer
staatlichen Sozialpolitik, die den Arbeitern den erforderlichen Schutz zur Sicherung
ihres Lebens brachte (zugleich aber den Wirtschaftsbetrieben erhöhte Lasten
auferlegte); weitgehender Übergang zur öffentlichrechtlichen Wirtschaft, die in
ihrer Lohn- und Preispolitik gegebenenfalls von der Marktlage abgehen kann;
endlich die Gewährung von Subventionen, durch die vielfach unrentable Wirtschaftsbetriebe
(um eine Stillegung zu vermeiden) künstlich am Leben gehalten
werden.
Alle diese Maßnahmen mögen sich vom Standpunkt der Beteiligten: Staat,
Arbeiter, Unternehmer rechtfertigen lassen; nur entsprechen sie nicht mehr der
Idee der freien Marktwirtschaft, von der behauptet wird, daß sie in sich die Wirkung
trage, die Bereitstellung und den Verbrauch der Güter immer wieder ins
Gleichgewicht zu bringen. Wenn man die Entwicklung der Großbetriebe für unabänderlich
hält und die staatlichen Eingriffe für erforderlich erachtet, dann stellt
eine solche Gesamtwirtschaft zwar noch eine Marktwirtschaft dar; aber sie ist
nicht eine solche, die sich nach der Idee eines freien Selbstausgleichs vollzieht.
Wir können somit feststellen, daß in der Zeit bis zur Wirtschaftskrise 1931 eine
eigentlich freie Marktwirtschaft nicht bestanden hat, und daß die Regelungen nicht
vermocht haben, die eingetretenen Spannungen zu beseitigen, geschweige denn die
Wirtschaftskrise selbst zu verhindern. Auf die Bestrebungen, eine andere Ordnung
der Gesamtwirtschaft herbeizuführen, wollen wir zurückkommen, wenn wir vorher
den Ablauf der Marktwirtschaft im einzelnen kennen gelernt haben (II).
4. Produktivität und Rentabilität. Wir haben den Begriff der Rentabilität in
A II kennen gelernt: er tritt im Gefolge der Gewinnerzielung auf, die für die auf
Erwerb gerichteten Wirtschaften kennzeichnend ist. Aus der Gegenüberstellung
von Gewinn und Kapital ergibt sich die Kapitalrente, die das Merkmal der besonderen
Form der Erwerbswirtschaft, der Unternehmung, ist: Auf die Erzielung
einer Rentabilität in diesem Sinne ist das Streben der (kapitalistischen) Unternehmung
gerichtet. Was bedeutet nun Produktivität und warum die Gegenüberstellung
von Produktivität und Rentabilität ? Es wird sich zeigen, daß die Antwort
auf diese Frage am besten eben hier, d. h. im Anschluß an die Ausführungen
über die freie Marktwirtschaft, gegeben werden kann. Die Klarstellung der beiden