Die Lehre.
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Staates) erforderlich, die zur Überwachung und Ausrichtung der Wirtschaft im
ganzen berufen sind ? Unter diesen Umständen gewinnt auch die Lehre von der
Wirtschaft und dem Wirtschaftsbetrieb eine erhöhte Bedeutung.
D. Die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb.
I. Die Lehre.
1. Wesen und Inhalt. Wir haben in den voraufgehenden Hauptteilen A, B
und C Wesen und Begriff des Wirtschaftsbetriebes, seine Arten und Formen sowie
seine Eingliederung in die Gesamtwirtschaft kennengelernt. Beides: Wirtschaftsbetrieb
und Gesamtwirtschaft ist die Wirtschaft schlechthin. Die Lehre, die sich
mit dieser Wirtschaft beschäftigt, könnte die Wirtschaftslehre oder die Wirtschaftswissenschaft
heißen. Ebenso einfach wie folgerichtig wäre die weitere
Unterteilung in eine Lehre von dem Wirtschaftsbetrieb und in eine Lehre von der
Gesamtwirtschaft (oder Wirtschaft schlechthin). Beide Bezeichnungen sind jedoch
nicht üblich, wenn auch die fachliche Abgrenzung in dieser Weise häufig
gefordert wird. Geläufiger ist die Bezeichnung: Volkswirtschaftslehre (Nationalökonomie)
für Gesamtwirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre für Lehre
vom Wirtschaftsbetrieb. Doch ist bezeichnend, daß weder über die Abgrenzung
ihrer Sachgebiete noch über das gegenseitige Verhältnis eine einheitliche Auffassung
besteht. Im Gegenteil: sowohl das Schrifttum als auch die in Überfülle vorliegenden
Gliederungspläne lassen die verschiedensten (und kaum unter einen
Hut zu bringenden) Meinungen und Vorschläge erkennen.
Was zunächst den Gegenstand anlangt, den dieses Buch behandelt: den Wirtschaftsbetrieb,
so kann es eigentlich eine Meinungsverschiedenheit darüber nicht
geben, daß die Lehre, die sich mit dem Wirtschaftsbetrieb beschäftigt, folgerichtig
die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb oder Wirtschaftsbetriebslehre heißen muß.
Nach zwei Richtungen hin können hierbei noch Unklarheiten aufkommen. Erstens
enthalten die Wirtschaftsbetriebe einen Teil, der besonderer Art ist und ausgeschaltet
werden soll: die Technik. Es ist oben gesagt worden, daß es daher
zweckmäßig ist, von dem kaufmännischen Teil des Wirtschaftsbetriebes zu
sprechen; entsprechend müßte es heißen: kaufmännische Wirtschaftsbetriebslehre
(kaufmännisch ist nicht dem Kaufmann im Sinne von Händler gleichzusetzen,
sondern soll den nicht-technischen Teil des Wirtsehaftsbetriebes andeuten).
Die Bezeichnung: kaufmännische Wirtschaftsbetriebslehre würde zugleich
auch den zweiten Einwand entkräften, der darin liegt, daß bestimmte Wirtschaftsbetriebe
schon eine eigene (und eigentümliche) Lehre und wissenschaftliche
Darstellung erfahren haben. Es sind dies vor allem die Landwirtschaftslehre, die
Forstwirtschaftslehre und vielleicht die Wirtschaftslehre des Bergbaus, der sich
durch seine Beziehungen zu dem Boden, der die Schätze hergibt, noch von den
kaufmännischen Wirtschaften unterscheidet. Hiernach würde sich folgende Gliederung
ergeben:
Die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb (Wirtschaftsbetriebslehre):
1. die landwirtschaftliche Betriebslehre,
2. die forstwirtschaftliche Betriebslehre,
(3. die bergwirtschaftliche Betriebslehre),
4. die kaufmännische Wirtschaftsbetriebslehre.
Wir wollen (und können) an der abgekürzten Bezeichnung: Lehre vom Wirtschaftsbetrieb
festhalten 1. weil die anderen Lehren (1—3) durch ihre Zusätze
entsprechend gekennzeichnet sind, und 2. weil der technische Teil des Wirtschaftsbetriebes
bereits den (freilich nur bedingt zutreffenden) Namen: Betriebs-