Erwerbswirtschaft und Unternehmung.
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wir Preis nennen, so gewinnen die Preise für die Erwerbswirtschaften eine ausschlaggebende
Bedeutung: ob sie sich mit der Herstellung eines bestimmten Gutes
(oder von Gütern überhaupt) befassen sollen.
Die Preise stellen die in Geld ausgedrückten Werte der betreffenden Güter dar.
Es ist jetzt nur noch erforderlich, die für die Herstellung der Güter aufgewendeten
Opfer (Stoffe, Arbeit) gleichfalls in Geld auszudrücken — wir nennen die Aufwendungen
: Kosten —, dann ergibt sich für die Erwerbswirtschaft eine einfache
Wertrechnung: das hergestellte Gut hat einen größeren Wert als die aufgewendeten
Opfer (Kosten), wenn beim Verkauf der Gelderlös höher ist, als die in Geld berechneten
Opfer (Kosten), also das, was in Geld beim Verkauf vereinnahmt wird,
mehr ist, als das, was in Geld berechnet, für die Herstellung ausgegeben worden
ist. Auch in der geschlossenen Hauswirtschaft und in der eigentlichen Tauschwirtschaft
ist eine Rechnung erforderlich, die feststellt, ob nach dem wirtschaftlichen
Prinzip verfahren worden ist. Doch ist hier die Rechnung nur in der
Weise möglich, daß der Wert der Opfer (Aufwendungen) unmittelbar mit dem
Nutzen des neuen Gutes verglichen wird, das dieses für die Bedürfnisbefriedigung
hat. Die Vereinfachung bei der Erwerbswirtschaft liegt darin, daß das Geld einen
bequemen Maßstab für den Vergleich von Kosten und Erlösen darstellt; eine
Erschwerung entsteht jedoch dadurch, daß nicht eine Wirtschaft diese Rechnung
anstellt und entsprechende Güter anbietet, sondern daß viele Wirtschaften dies
tun können, und daß die Personen, die Güter gegen Geld erwerben wollen, nicht
verpflichtet und gehalten sind, diese Güter von einer bestimmten Wirtschaft zu
beziehen (Wettbewerb) oder gar, daß den bedürfenden Personen die Möglichkeit
(Geld) fehlt, die begehrten Güter zu erwerben.
Ferner: für die einzelne Wirtschaft bedeutet der Verkauf des hergestellten *
Gutes eine Einnahme an Geld in Höhe des erzielten Erlöses. Wird aus dieser
Einnahme der für die Herstellung der Güter aufgewendete Geldbetrag (Kosten)
gedeckt, so ist der verbleibende Rest ein Mehr an Geld, das der Wirtschaft zur
Verfügung steht und Überschuß oder Gewinn genannt wird. (Ein Verlust liegt
vor, wenn die Erlöse die Kosten nicht decken.) Es ist wichtig, zu erkennen, daß
die Wirtschaft als solche keine Bedürfnisse hat, sondern daß es immer Menschen
sind, die unter dem Druck von Bedürfnissen stehen. Wenn die Menschen zugleich
diejenigen sind, die wirtschaften, d.h. Güter zum Zwecke des Verkaufs herstellen,
so können sie jene Überschüsse ihrer Erwerbswirtschaft für die Beschaffung derjenigen
Mittel verwenden, die für die Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse erforderlich
sind. Mit Bezug auf die Person wird dieser ihr aus der Wirtschaft zufließende
Geldbetrag als Einkommen bezeichnet. Genau gesehen, liegen also die
Dinge in der Erwerbswirtschaft so, daß Menschen mit Hilfe ihrer Wirtschaft Geldeinkommen
erzielen, mit denen wechselseitig die hergestellten Güter gekauft
werden.
In diesem Zusammenhang bedarf es noch der Feststellung, daß die bedürfenden
Menschen in verschiedener Weise mit der Erwerbswirtschaft verbunden sind. Nur
ein Teil von ihnen ist zugleich der Wirtschaftseigner, der ohne weiteres die Geldüberschüsse
(Gewinne) der Wirtschaft für sich in Anspruch nehmen, sie als Einkommen
betrachten kann. Ein anderer Teil ist — als Angestellter, Arbeiter,
Mitarbeiter — gegen Entgelt in den Wirtschaften anderer Personen tätig. Das
Einkommen der Mitarbeiter (Gehalt, Löhne) wird unmittelbar aus den Einnahmen
der Wirtschaft gezahlt; die Möglichkeit, daß hierbei zu viel oder zu wenig
gezahlt wird, trifft den Wirtschaftseigner. Man spricht in diesem Falle von abgeleiteten
Geldeinkommen; das gleiche gilt für die Personen, die sich mit Kapital
(näheres unten) an einer Erwerbswirtschaft beteiligen und für die Zurverfügungstellung
dieser Kapitalien ein Entgelt (Zins) erhalten. Abgeleitete Einkommen