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Die Arten und Formen der Wirtschaftsbetriebe.
heute nicht so ist, daß die Wirtschaften eines Landes, nach ihrem Zweck gesehen,
eine vollkommene Einförmigkeit darstellen.
Es wäre nicht nur reizvoll, sondern auch von großer Bedeutung für die Darstellung
einer Lehre vom Wirtschaftsbetrieb, Näheres über die verschiedene Einstellung
zu erfahren, die die Menschen in der Vergangenheit zu ihren Wirtschaften
gefunden haben. Leider geht hierauf die Geschichtsschreibung nur wenig ein;
wir erfahren wohl, daß es diese und jene Wirtschaftsbetriebe gegeben hat, daß
sie dies und jenes geleistet haben, nicht immer aber, welche Grundeinstellung die
Wirtschaftspersonen zu ihrer Wirtschaft gehabt haben.
An einigen Beispielen soll dies näher erläutert werden. Aus Ägypten wird uns
berichtet, daß es dort eine mehr oder weniger große Zahl sog. Königs- oder Tempelwirtschaften
gegeben hat, denen zahlreiche Personen als Verwalter, Leiter und
Arbeiter angehörten. Außer diesen Großwirtschaften kamen Wirtschaften anderer
Personen kaum vor. Wenn auch die Großwirtschaften der Lebenssicherung des
gesamten Volkes dienten, so vereinigten sie doch in den Händen der Wirtschaftspersonen
eine große Fülle von Macht und Reichtum, die mit großem Erfolge
für andere Zwecke eingesetzt werden konnte (Bauten). In Griechenland lassen
Philosophen, Staatsmänner und Heerführer ihre Kapitalien in handwerklichen
Fabriken unter fremder Leitung arbeiten. In Rom erfreute sich das Gewerbe
keines besonderen Ansehens; im Zusammenhang mit der Kriegführung entsteht
der Großgrundbesitz, der mit Sklavenhandel und Geldgeschäften verbunden ist,
und an dem Heerführer und Politiker gleichermaßen beteiligt sind. Wir wissen,
daß der Reichtum zerfällt, als die Kriegsbeute aufhört, weil Rom keine ausreichende
eigene Volkswirtschaft hervorgebracht hat.
In der mittelalterlichen Grundherrschaft hegt der landwirtschaftliche Betrieb
in den Händen der leibeigenen Bauern, die an die Herren, das ist: an die Besitzer
Pacht und Zins zu zahlen haben. Die Grundherren kümmern sich weniger um
den eigentlichen (landwirtschaftlichen) Betrieb (Verwalter), als vielmehr um
öffentliche Angelegenheiten und um die Vermehrung ihres Besitzes. Die Ritter
benutzen die Abgaben, die sie von ihrem Grundbesitz erhalten, zur Beschaffung
von Ausrüstungen, wenn sie sich in den Dienst eines Herren stellen. Nur in der
Gutswirtschaft ist der Besitzer selbst im Betriebe mit tätig. Ähnlich ist es in der
späteren Zeit, wenn die Fürsten ihren Grundbesitz bewirtschaften lassen und im
übrigen durch Krieg oder Heirat bemüht sind, ihr Vermögen zu vermehren.
Ein besonders gutes Beispiel für die hier aufgeworfene Frage: wie die Wirtschaftspersonen
zu ihrer Wirtschaft stehen, sind die Klosterwirtschaften. In den
meisten Klöstern (Benediktiner!) bestand die Regel, daß die Wirtschaft alles
hervorbringen sollte, was ihre Insassen brauchten. Wenn man bedenkt, daß die
Klöster nicht nur der religiösen Übung dienten, sondern zugleich die hauptsächlichsten
Stätten der Bildung und der Wissenschaft waren, so wird deutlich, daß
hier die Wirtschaft eine eigenartige Rolle spielen mußte. Oder wenn sich im 14.
bis 16. Jahrhundert Grundbesitzer, Fürsten, Städte und Geistlichkeit mit ihrem
Reichtum an den Handelsgeschäften beteiligten, diese durch beauftragte Kaufleute
ausführen ließen; sie verwendeten die Gewinne für Zwecke aller Art, die
außerhalb des eigentlichen Wirtschaftsbetriebs liegen konnten.
Wir wollen nicht weiter auf den Streit eingehen, ob der spätmittelalterliehe
Handwerker wirklich nur von der Idee der Nahrung beherrscht oder ob er auch
schon vom Gewinnstreben ergriffen war; sicher ist, daß in den ungezählten Fällen,
wo Handwerker ihr ganzes Leben einer einzigen Aufgabe gewidmet haben (Anfertigung
eines Schnitzwerkes für das Gotteshaus) zu ihrer Wirtschaft, die meist
noch mit einigem Grundbesitz verbunden war, eine ganz andere Einstellung hatten
als beispielsweise damals schon die Händler, einerlei, ob man hierbei an die kleinen