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Die Arten und Formen der Wirtschaftsbetriebe.
die Bergbau- und Industriebetriebe (Landwirtschaftsbetriebe) an den Einkauf ihrer Rohstoffe
herangehen oder den Absatz ihrer Erzeugnisse besorgen. Auf diese Weise überspannt der
Handel den ganzen Raum von der Herstellung der Güter bis zu ihrem endgültigen Verbrauch.
3. Soll es im folgenden nur darauf ankommen, in aller Kürze die besondere Art der Tätigkeit
zu kennzeichnen, wodurch sich die einzelnen Gruppen von Wirtsohaftsbetrieben unterscheiden.
Es wird sich zeigen, daß auch in den einzelnen Gruppen wieder eine Arbeitsteilung stattfindet,
so daß nach der Tätigkeit geordnet eine große Zahl von Typen von Wirtsohaftsbetrieben zu
erkennen sind. Die Einzelheiten werden in den besonderen Lehren: Handelsbetriebslehre,
Industriebetriebslehre, Verkehrsbetriebslehre und Bankbetriebslehre dargestellt. An dieser
Stelle soll es nur darauf ankommen, zu zeigen, daß es zahlreiche Typen von Wirtschaftsbetrieben,
d. h. mit verschiedenen Aufgaben und Tätigkeiten gibt — und daß man sich diese
Tatsachen vor Augen halten muß, wenn von Wirtsohaftsbetrieben schlechthin die Rede ist
(und eine allgemeine Lehre von den Wirtsohaftsbetrieben aufgestellt werden soll).
1. Die Handelsbetriebe. Unter Handel ist zu verstehen: die Anschaffung und
Veräußerung von Gütern, ohne daß an ihnen eine Ver- oder Bearbeitung vorgenommen
wird. Im Bereiche des Handels werden die Güter nunmehr Waren
genannt, weil sie Gegenstand des Marktverkehrs sind und die Eigenschaft eines
Marktgutes angenommen haben. In diesem Sinne besorgt der Handel den Güteraustausch
zwischen den Herstellern und den Verbrauchern. Die Überlegung ist
hierbei, die Waren zu höheren Preisen zu verkaufen, als sie eingekauft worden
sind, in den Preisunterschieden also einen Gewinn zu suchen. Die Möglichkeit
eines solchen Gewinnes ist davon abhängig, oh die Ware durch den Handel vorteilhafter
vom Hersteller an den Verbraucher gelangt als auf anderen Wegen, die
zwischen beiden denkbar und möglich sind. Denn auch die Hersteller oder die
Verbraucher können die Aufgabe des Handels übernehmen, indem sie unmittelbar
miteinander in Verbindung treten. Hierauf beruht die Unterscheidung von
Schär: 1. Produzentenhandel, wenn sich der Hersteller die Rohstoffe beim Erzeuger
beschafft oder seine eigenen Erzeugnisse an den Verbraucher absetzt;
2. Konsumentenhandel, wenn der Verbraucher selbst oder durch besondere Organisationen
(Genossenschaften) die von ihm benötigten Waren unmittelbar vom Hersteller
bezieht und 3. Kaufmannshandel, wenn selbständige Kaufleute aus der
Anschaffung und Veräußerung von Waren ein besonderes Handelsgewerbe machen.
(Handel im eigentlichen Sinne, auch Zwischenhandel genannt.)
Innerhalb dieses selbständigen Kaufmannshandels, an den im folgenden in
erster Linie gedacht ist, hat sich eine Reihe von typischen Handelsbetrieben
herausgebildet, je nachdem sie den einen oder anderen Teil aus der allgemeinen
Aufgabe des Handels: Güteraustausch zwischen den Herstellern und den Verbrauchern
zu ihrem besonderen Tätigkeitsgebiet gemacht haben. Entsprechend
dieser ihrer Sonderstellung ist dann nicht nur der Aufbau und die Organisation
ihrer Betriebe, sondern auch die Arbeit, die sie als Handelsbetriebe leisten, verschieden.
Die verschiedenen Typen von Handelsbetrieben kommen in den nachfolgenden
Einteilungen zum Ausdruck. So unterscheidet Schär: 1. den kollektivierenden
Handel, der den Aufkauf der Waren beim Hersteller sowie ihre Sortierung
nach Menge und Güte besorgt; 2. den distribuierenden Handel, der die Überleitung
an die Verbraucher übernimmt, und 3. den Zwischenhandel (2. Sinn), der
sich zwischen eins und zwei einschiebt und den eigentlichen Großhandel (1. Sinn)
darstellt. Eine andere Einteilung ist: 1. Stehender und Wanderhandel, 2. Kleinund
Großhandel, und 3. Export- und Importhandel.
Eine gute Übersicht über die verschiedenen Arten von Handelsbetrieben und
ihre Stellung zueinander gibt das von Schär entworfene Schaubild: „die Gesamtorganisation
des Handels“ S. 63).
Das Sohaubild gibt die Stellen wieder, die als besondere Betriebe im Handel mitwirken
können. Es ist natürlich nicht gesagt, daß sie bei jeder Ware, die ihren Weg vom Hersteller
zum Verbraucher antritt, in ihrer Gesamtheit beteiligt sein müssen. Eine Darstellung der