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Die Arten und Dörmen der Wirtschaftsbetriebe.
Kreditbanken steht die Kreditgewährung voran, also die leihweise Überlassung
von Kapitalien an die Wirtschaftsbetriebe (und an sonstige Stellen). Sie erhalten
die für die Kreditgewährung erforderlichen Geldkapitalien aus drei Quellen: 1. aus
dem eigenen Kapital (wo jedoch nur dieses in Betracht kommt, spricht man nicht
von Banken, sondern von Darlehnsgebern und Finanzierungsinstituten), daher
2. hauptsächlich: von Dritten den Banken überlassenen Kapitalien — Spareinlagen
oder Depositen (Kassenbeständen anderer Wirtschaften oder Haushalte) —
durch den Anreiz der Gewährung von Zinsen oder Teilnahme am bargeldlosen
Zahlungsverkehr. Diese Kapitalien werden auch fremde Mittel genannt; 3. auf
dem Wege der Guthabenschaffung, indem die Bank den Kredit auf dem Konto
des Kunden gutschreibt, Kreditschöpfung genannt, die aber nur in begrenztem
Umfang möglich ist, weil die Abhebung des Kredits in Bargeld erfolgen kann, über
das die Bank verfügen muß.
Die Beschaffung des Fremdkapitals stellt das Passiv(kredit)geschäft, die Kreditgewährung
das Aktiv(kredit)geschäft der Banken dar. Da die fremden Mittel
von den Einlegern — je nach den vereinbarten Kündigungsfristen — zurückverlangt
werden können, so müssen die Banken, wenn sie zahlungsfähig bleiben wollen,
bei ihren Ausleihungen Rücksicht auf die Natur und Fristen ihrer fremden Mittel
nehmen. Diese Übereinstimmung kommt in dem Satz zum Ausdruck: daß die
Banken keinen anderen Kredit geben sollen, als sie selbst genommen haben, daß
mithin die Aktivgeschäfte den Passivgeschäften entsprechen sollen. So ergeben
sich für den Bankbetrieb die drei Betriebsgrundsätze: 1. Sicherheit, d. h. die Bank
darf nur solche Kredite gewähren, auf deren Rückzahlung sie rechnen kann,
2. Liquidität, d. h. die fremden Mittel müssen so verwendet werden, daß die Zahlungsfähigkeit
der Bank gesichert ist, 3. Rentabilität, d. h. die Aktivkredite müssen
soviel einbringen, daß nach Abzug der für die fremden Mittel zu zahlenden Zinsen
der Bankbetrieb rentabel ist. Es ist nun wichtig, daß sich die drei Betriebsgrundsätze
meist feindlich gegenüberstehen: rentable Geschäfte sind häufig unsicher
und illiquide, liquide Anlagen (wie Kassenbestände und Guthaben bei anderen
Banken) bringen keine oder nur geringe Zinsen. In dem richtigen Aushandeln der
Gesichtspunkte: rentabel und doch sicher und liquide liegt daher die Kunst des
Bankbetriebs.
Die Abhängigkeit der Aktivgeschäfte von der Natur der Passivgeschäfte hat
zu einer weiteren Arbeitsteilung unter den Kreditbanken geführt: in solche, die
das kurzfristige Kreditgeschäft pflegen und in solche, die das langfristige Kreditgeschäft
betreiben. Die ersteren, die Kurzkreditbanken, auch kurz: Kreditbanken
(oder gar nur Banken) genannt, gewähren Kredite bis zu 3, 6, höchstens 9 Monaten,
wobei die Formen des Wechseldiskonts, des Lombardgeschäftes und des offenen
Buchkredites (Kontokorrentkredits) in Betracht kommen. Natürlich kommt es
auf die Verwendung durch den Kreditnehmer an, ob der Charakter des Kredits
gewährt bleibt. Die deutschen Banken lassen eine Verwendung für langfristige
Verwendung zu (Anlagekredit), wenn die Möglichkeit oder Aussicht besteht, daß
die Rückzahlung eines solchen Kredites in absehbarer Zeit aus anderweitiger Kapitalbeschaffung
erfolgen wird. Insbesondere ist hierbei an die Ausgabe von
Aktien und Obligationen gedacht, bei der die Banken selbst mitwirken: Emissionsgeschäft.
Damit stellen die ursprünglich gegebenen Kredite eine Art von Zwischenkredit
dar, durch den die Banken in enge Fühlung zur Industrie treten. Die
Gefahren liegen darin, daß die Unterbringung von Aktien oder Obligationen
nicht gelingt, die Kredite nicht abgelöst werden können, also illiquide werden.
Daher wird der Bankbetrieb diese Kredite immer nur in beschränktem Umfang
und mit besonderer Vorsicht gewähren können.
Die Langkreditbanken gewähren langfristige Kredite von 5—10 und 20 Jahren,