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Die Arten und Formen der Wirtsohaftsbetriebe.
tes untereinander in mehr oder minder starkem Wettbewerb, wobei freilich zu berücksichtigen
ist, daß hier die oben erwähnte Arbeitsteilung Platz greifen und ein
Zusammenarbeiten herbeigeführt werden kann. Eine weitere Eigentümbchkeit
der Verkehrsbetriebe besteht darin, daß sie besonders stark von dem jeweiligen
Stande der Technik abhängig sind, wozu die Beschränktheit der Wege kommt,
die den Betrieb an eine bestimmte Technik bindet. Eine dritte Eigentümlichkeit
ergibt sich daraus, daß in der Regel die Aufbringung erheblicher Kapitalien
zur Bereitstellung der Wege und Mittel, Straßen- und Kanalbau, Schienenwege,
Eisenbahnwagen, Lokomotiven, Motorwagen, Schiffe u. a. m. erforderlich ist,
wenn nicht der Staat Straßen, Kanäle oder Land zur Verfügung stellt. Die
Kosten dieses Kapitals spielen daher in der Kapitalrechnung •— und in der Preispolitik
— eine große Rolle.
Eür die Verkehrsbetriebe ist endlich von Bedeutung, daß der Wettbewerb,
die Beengtheit der Wege wie die besondere Gestaltung der Verkehrsgebiete den
Staat sehr häufig zum Einschreiten veranlassen, sei es um private Monopolbildungen
zu verhüten, oder die Berücksichtigung allgemeiner (öffentlicher) Interessen
sicher zu stellen (Landesverteidigung). Daraus folgt weiter, daß die Bemessung
der Preise für die Beförderung (also auch die Höhe des Gewinnes) nicht
allein von den Wettbewerbsverhältnissen, sondern unter Umständen auch von
der staatlichen Regelung oder von allgemein wirtschaftlichen Gesichtspunkten
abhängig ist (Reichsbahn: Festsetzung der Tarife nach kaufmännischen Gesichtspunkten,
aber unter Berücksichtigung des volkswirtschaftlichen Interesses). Unter
den Verkehrsbetrieben ist daher die gemischtwirtschaftliche Unternehmungsform
besonders stark vertreten.
Als Besonderheit ist der Speditionsbetrieb zu nennen, der die Beförderung von Gütern
durch einen Verkehrsbetrieb für einen Dritten besorgt. Er ist Spezialist auf dem Gebiete der
billigsten, sichersten oder bequemsten Beförderung von Gütern und nimmt den Verfrachtern
diese Überlegungen gegen Entrichtung einer (Speditions-)Gebühr ab. Gewöhnlich ist der
Speditionsbetrieb mit einem Zubringerverkehrsbetrieb (Fuhrwerk, Auto) verbunden, der die
Güter an die eigentlichen Verkehrsanstalten: Eisenbahn, Schiff, Flugzeug oder von diesen
an die Empfänger heranbringt. Eine ähnliche Rolle spielt das Reisebüro für die Beförderung
von Personen.
Es wird aufgefallen sein, daß bisher nur von Personen und Gütern, die befördert
werden, die Rede gewesen ist und nicht von Nachrichten, die eingangs
erwähnt worden sind. In der Tat: der Nachrichtenverkehr nimmt eine Sonderstellung
ein; sie betrifft sowohl den Gegenstand — Nachrichten — als auch
die Betriebe, die für den Nachrichtenverkehr in Frage kommen. Man muß
unterscheiden zwischen Nachrichten Vermittlung und Nachrichtenübermittlung.
Nachrichten können vermittelt werden von Person zu Person — gesellschaftlich
oder gewerbsmäßig — oder durch sog. Nachrichten- (Telegraphen-) Büros,
die die Nachrichten sammeln und weitergeben. Die Übermittlung der Nachrichten
geschieht mündlich — persönlich durch Fernsprecher oder Radio —, auf
dem Wege des geschriebenen Briefes, des Telegramms, der gedruckten Zeitung,
der Zeitschrift und des Buches. Die Betriebe der Nachrichtenübermittlung sind
demnach die Fernsprech-, Radio-, Telegraphen- und Kabelbetriebe, sowie die
Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchverlage. Letztere unterscheiden sich jedoch
durch ihre Stellung, die sie zu der Nachrichtenübermittlung — Verhältnis zwischen
Autor, Schriftleiter, Verlag — einnehmen, in solcher Weise von den eigentlichen
Verkehrsbetrieben, die nur ihre Einrichtungen für die Übermittlung zur Verfügung
stellen, daß sie eben als Verlagsbetriebe besonders gekennzeichnet werden.
Wenn Briefe, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher befördert werden, so liegt nicht
mehr Nachrichtenverkehr, sondern Güterverkehr vor, der grundsätzlich von allen
oben genannten Verkehrsbetrieben (Boten, Fuhrwerk, Auto, Eisenbahn, Schiff,