Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Menschen  im  Betrieb.

Rahmen  für  das  freie  Aushandeln  der  Arbeitsbedingungen,  doch  ließ  die  wirtschaftliche  Notlage
auch  hier  in  den  weitaus  meisten  Bällen  den  Lohnarbeiter  unterliegen.
Je  mehr  die  Technik  fortsohritt  und  mit  ihr  die  Betriebe  und  deren  Kapitalbedarf  anwuchsen, ­
  desto  hoffnungsloser  wurde  die  Lage  für  den,  der  seine  Arbeitskraft  zur  Bestreitung
seines  Lebensunterhaltes  diesen  Betrieben  anbieten  mußte.  Hinzu  kam  als  zweiter  Widerspruch, ­
  daß  mit  dem  Anwachsen  der  Betriebe  und  der  Zahl  der  in  ihnen  Beschäftigten  sich  aus
organisatorischen  Gründen  eine  Unterordnung  der  Arbeitenden  und  eine  mehr  oder  weniger
starke  Stufung  und  Rangordnung  notwendig  wurde.  Dieser  im  Widerspruch  mit  dem  Recht
der  persönlichen  Freiheit  stehende  Zwang  zum  Gehorsam  wurde  nicht  selten  als  Willkür
der  Betriebsinhaber  ausgelegt,  wozu  nicht  wenig  beitrug,  daß  diese  selbst  oft  mit  dem  Hinweis ­
  auf  ihre  Freizügigkeit  in  der  Verfügung  über  die  Betriebsmittel  die  Vorwürfe  beantworteten. ­

So  berechtigt  aber  dieser  Hinweis  in  gewissen  Grenzen  sein  mag  und  so  wenig  die  Tatsache
von  Willkürhandlungen  zu  bestreiten  sind:  die  eigentlichen  Ursachen  als  Zwang  zum  Anordnen
und  Gehorchen  sind  organisatorischer  Art  und  hängen  mit  der  Tatsache  der  betrieblichen
Arbeit  vieler  Menschen  für  einen  bestimmten  Zweck  zusammen.  So  ist  es  zu  verstehen,  daß
auch  der  freie  Arbeitsvertrag  noch  an  Bedeutung  verlor,  da  er  eigentlich  nur  wenige  Punkte
der  Regelung  zuließ  (Lohn,  Arbeitszeit,  Kündigung  u.  a.),  im  großen  ganzen  aber  Einfügung
in  die  vom  Betriebsinhaber  —-  besser  vom  Betrieb  —  gesetzte  Ordnung  verlangen  mußte.
Endlich  aber  waren  die  Kräfte  auf  dem  Arbeitsmarkt  viel  zu  ungleich  verteilt.  Der  einzelne
Arbeitnehmende  stand  der  geschlossenen  Betriebsmaoht  ziemlich  hilflos  gegenüber,  da  für  die
Betriebe  der  Einzelne  nur  selten  eine  Rolle  spielt.
Hier  setzten  auch  die  ersten  Bestrebungen  der  Abänderung  ein:  Die  Arbeiter  und  Angestellten ­
  greifen  zur  Selbsthilfe,  indem  sie  Verbände  (Gewerkschaften)  bildeten,  um  so  den
Arbeitgebern  als  geschlossene,  einheitliche  Macht  bei  der  Festlegung  der  Arbeitsbedingungen
entgegentreten  zu  können.  Statt  der  einzelnen  Arbeitsverträge  wurde  der  Abschluß  des
Kollektiv-  (Tarif-)  Vertrages  durohgesetzt.  Mit  den  Gewerkschaften  erhielt  der  Gedanke  des
Klassenkampfes  in  Deutschland  seine  stärkste  Stütze,  was  an  sich  nicht  notwendig  zu  sein
braucht  und  in  anderen  kapitalistischen  Ländern  (z.  B.  Vereinigte  Staaten  von  Amerika)
keineswegs  der  Fall  ist.  Die  Arbeitgeber  schlossen  sich  zu  Gegenverbänden  zusammen;
Arbeitskämpfe  mit  Streiks  und  Aussperrung  um  die  Ausgestaltung  der  Arbeitsbedingungen
setzten  ein,  denen  im  allgemeinen  der  liberale  Staat  nur  mit  Polizeigewalt  zur  Wahrung  der
öffentlichen  Ordnung  entgegentrat.  In  Deutschland  wurde  in  der  Nachkriegszeit  seitens  des
Staates  jedoch  ein  Schlichtungswesen  aufgebaut  in  Ausschüssen,  Einigungsstellen,  die  vor
allem  als  Vermittlungsstellen,  wenn  notwendig  aber  auch  als  entscheidende  Instanzen  galten
und  einen  Schiedsspruch  selbst  bei  beiderseitiger  Ablehnung  für  verbindlich  erklärten,  womit
dann  ein  Zwangstarif,  der  öffentliche  Geltung  hatte,  zustande  kam.
Doch  auch  die  Betriebsinhaber  versuchten  durch  Einsatz  großer  geldlicher  und  gedanklicher ­
  Mittel  eine  Änderung  und  Besserung  der  Lage  ihrer  Betriebsangehörigen.  Die  noch  aus
früheren  Formen  herrührende  patriarchalische  Haltung  wurde  von  einzelnen  Unternehmern
auch  in  der  liberalen  Ordnung  betont  weitergeführt;  der  Betriebsinhaber  fühlte  sich  für  das
Wohl  und  Wehe  seiner  Untergebenen  —  auch  außerhalb  des  Dienstes  —  verantwortlich  und
suchte  eine  persönliche  Beziehung  zu  den  Familien  aufrecht  zu  erhalten.  Die  Größe  der
Betriebe  machte  jedoch  meist  diese  Absicht  unmöglich,  ganz  abgesehen  von  den  wirtschaftlichen ­
  Schwierigkeiten  im  Wettbewerb:  der  patriarchalische  Betrieb  ist  eben  in  seiner  Kostenzusammensetzung ­
  schwerfälliger  und  den  scharf  nach  den  Kosten  rechnenden  Betrieben  unterlegen, ­
  zumal  er  bei  schlechter  Geschäftslage  keineswegs  ohne  weiteres  die  Betriebsangehörigen
entlassen  kann.
Endlich  griff  auch  der  Staat  durch  soziale  Maßnahmen  ein.  Kranken-  und  Altersversicherungsschutz, ­
  Unfallschutz,  Arbeitslosenversicherung  u.  a.,  wobei  die  Betriebe  vielfach
darüber  hinaus  —  wie  schon  früher  gezeigt  —  ihre  eigene  Sozialfürsorge  betrieben.
Da  jedoch  alle  diese  Versuche,  so  wohltätig  sie  waren,  das  Übel  nur  an  den
Auswirkungen,  nicht  an  der  Wurzel  faßten,  waren  Betriehsführer,  Staat  und
Arbeiter  gleichzeitig  bestrebt,  auf  dem  Wege  über  eine  grundsätzliche  Änderung
der  betrieblichen  Personalverfassung  einen  Wandel  zu  schaffen.
Bei  der  Tatsache  des  Eigentums  an  den  Arbeitsmitteln  setzten  zunächst  die
Arbeiter  an,  wobei  sie  —  unter  dem  Einfluß  der  Lehre  von  Marx  —  das  Recht  auf
den  vollen  Arbeitsertrag  und  eine  Verstaatlichung  oder  Vergesellschaftung  der
Arbeitsmittel  und  Anlagen  forderten.  Die  fehlende  wirtschaftliche  Einsicht,  die
tatsächlich  seltenen  Fälle  einer  echten  Ausbeutung  und  die  große  Mißstimmung
waren  ein  guter  Boden  für  die  Ausbreitung  dieser  Forderungen;  sie  übersahen,  daß
auch,  wenn  die  Anlagen  in  den  Händen  der  Gesellschaft  sich  befinden,  dadurch
            
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