Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Wesen  und  Aufgabe  der  Organisation.

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gemeinsam  zusammenfaßt.  Dann  der  Typ,  der  jede  einzelne  Funktion  scharf
trennt  und  je  einer  besonderen  Person  oder  einer  Stelle  anvertraut.  Wilbois  hat
sie  als  den  keimhaften  Punktionstyp  (type  fonctionel  ebauche)  und  den  ausgebildeten ­
  Punktionstyp  (type  fonctionel  acheve)  bezeichnet 1 .  Als  eine  Verbindung
beider  kann  der  Typ  des  Punktionsstabes  angesehen  werden,  dem  in  der  Praxis
aus  vielen  Gründen  (die  später  zu  erörtern  sein  werden)  besonders  in  Großbetrieben
der  Vorzug  gegeben  wurde.  Hier  sind  zwar  die  Punktionen  an  sich  in  einer  Hand
vereinigt,  jedoch  ist  durch  Beauftragung  besonderer  Organe  (Sekretariate,  Fachreferenten) ­
  eine  eingehendere  Bearbeitung  gewährleistet.
Zum  Schluß  sollen  einige  Beispiele  aus  der  Praxis  angeführt  werden.  Die
Pläne,  bei  denen  die  Punktionen  symbolisch  dargestellt  sind  (Abb.  1  [siehe  Abbildungsbeilage ­
  hinter  S.  144]  und  2  [s.  S.  1X4/5]) 1  2  zeigen  deutlich  die  innige  Verquickung ­
  von  Aufgaben  und  Aufgabenträgern  durch  die  Funktionen  und  sind  als
der  im  Augenblick  höchste  Stand  der  Darstellung  dieses  Fragenbereiches,  dessen
Entwicklungsweg  und  verschiedene  Möglichkeiten  Nordsieckan  einigen  anderen
Bildern  veranschaulicht 3 ,  anzusprechen.  Ihre  allgemeine  Anwendungsmöglichkeit ­
  ist  ebenso  aus  den  Bildern  zu  ersehen  wie  die  Notwendigkeit,  sie  auszubauen,
vor  allem  in  der  Symbolik  zu  verfeinern  und  mnemotechnisch  zu  verdeutlichen.
Zu  ersehen  ist  ferner  auch  das  Bestreben,  Mensch  und  Aufgabe  über  die  Punktion ­
  in  Einklang  zu  bringen,  d.  h.  jedem  Aufgabenträger  eine  Funktion  einer  Aufgabe ­
  zu  übertragen  und  die  notwendige  Zusammenarbeit  und  Ausrichtung  auf
den  letzten  Betriebszweck  durch  die  Auswahl  der  Punktionen  selbst  zu  gewährleisten. ­
  Daß  diese  Neigung  nicht  voll  zur  Auswirkung  kommt,  liegt  in  der  Natur
der  Organisation  begründet,  die  insofern  eine  gewisse  Gegensätzlichkeit  aufweist,
als  die  stärkere  Aufteilung  in  Funktionen  einen  schwächeren  gedanklichen  Zusammenhang ­
  zur  Folge  hat.  Je  stärker  die  Funktion  des  einzelnen  Menschen  beengt ­
  ist,  desto  mehr  geht  ihm  der  Sinn  für  die  Zusammenhänge  im  Betriebe  verloren, ­
  desto  uneiniger  und  unsicherer  wird  er  mit  seiner  Arbeit,  die  ihn  nicht  ausfüllt ­
  und  nicht  befriedigt,  die  seine  Sehnsucht  hinauszieht  aus  dem  Betrieb  und
ihn  Ausgleich  suchen  läßt  in  anderen  Dingen,  denen  sein  Herz  gehört.  Es  wird
notwendig  sein,  über  diese  Fragen  am  Ende  der  Darstellung,  wenn  die  Ergebnisse
der  einzelnen  Verfahrens-  und  Einflußwirkungen  bekannt  sind,  noch  einiges  zu
sagen.
4.  Die  Organisationsgrundsätze.  Fast  alle  Darstellungen  der  Organisation,  vor
allem  jene,  die  eine  systematische  Übersicht  geben  wollen,  zählen  eine  mehr  oder
weniger  große  Zahl  von  Grundsätzen  oder  Gesetzen  auf,  nach  denen  Organisation
vonstatten  gehe.  Um  nur  eine  wahllos  aus  dem  Schrifttum  herausgegriffene  Auslese ­
  zu  geben,  seien  genannt:  Zentralisation,  Dezentralisation,  Ordnung,  Wirtschaftlichkeit, ­
  Ingression,  Selektion,  Spezialisation,  Kooperation,  Freiheit  (Zwecksetzung, ­
  Gewissen),  Einung  und  Gliederung,  Sparsamkeit,  Leistungsfähigkeit,
Schematismus,  Verantwortlichkeit,  Abteilungs-  und  Ressortbildung,  Regelung,
Mechanisierung  usf.  Angesichts  dieser  Fülle  ist  zunächst  zu  prüfen,  was  von  vornherein ­
  als  nicht  prinzipiell  auszuscheiden  ist.  Ja,  es  bleibt  zu  erwägen,  ob  es  überhaupt ­
  Grundsätze  der  Organisation  gibt  oder  geben  kann.  Eine  einfache  Überlegung ­
  sagt,  daß  Organisation  als  solche  von  bestimmten  Grundsätzen  geleitet  sein
müsse,  da  ein  zwar  im  Wege  vielfach  verschiedenes,  aber  doch  im  Ziel  bestimmtes
Zwockhandeln  vorliegt.  Jedoch  weder  die  Anschauung  noch  die  Erfahrung  läßt
eindeutig  solche  Grundsätze  erkennen.  Die  Mehrzahl  der  oben  genannten  Prin1 ­
  Vgl.  Geck:  Die  französische  Verwaltungslehre.  (Die  Lehre  Fayols  und  seiner  Nachfahren.) ­
  Z.  f.  B.  1934.
2  Bild  1  aus  Nordsieck:  S.  85;  Bild  2  aus  Schäfer:  S.  50—54.
3  Nordsieck:  S.  82—90.
            
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