Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Organisation.

Volks-  und  Erziehungsgemeinschaft  im  Sinne  einer  alles  umfassenden  nationalsozialistischen ­
  Weltanschauung  durchführen.
In  engem  Zusammenhang  mit  den  Auswahlverfahren  und  zugleich  als  hervorstechendes ­
  Schulungsziel  ist  die  Werkspflege  zu  erwähnen.
Das  Schwergewicht  liegt  naturgemäß  auf  der  Personalpflege;  sie  bildet  im
Rahmen  der  betrieblichen  Organisation  einen  wichtigen  und  demgemäß  umfangreichen ­
  Bestandteil  und  ist  durch  das  Schlagwort  Betriebliche  Sozialfürsorge  im
wesentlichen  Umrissen.  Sie  wurde  im  Abschnitt  B  IV  bereits  dargestellt.
Zwar  ist  der  Standpunkt  und  die  Einordnung  der  betrieblichen  Sozialfürsorge
umstritten;  wenn  sie  hier  als  Ausleseverfahren  des  Betriebes  eingereiht  wird,  so
ist  der  wohl  selten  angezweifelte  Gesichtspunkt  maßgebend,  daß  ihr  wesentliches
Ziel,  vom  Betriebe  aus  gesehen,  „nicht  die  Charitas  sein  kann“ 1 .  „Ihr  Sinn  muß
sein,  die  Arbeitsorganisation  und  Arbeitsatmosphäre  zu  verbessern,  das  Produzieren ­
  und  Zusammenarbeiten  reibungsloser  zu  machen,  Quellen  der  Unzufriedenheit ­
  oder  gar  der  sozialen  Vergiftung  zu  verstopfen,  Vertrauen  und  Aufrichtigkeit
zu  schaffen 1  2 .“  Kurz  das,  was  wir  einleitend  in  diesem  Abschnitt  als  Auswahl
kennzeichneten:  eine  Heranholung  und  Begünstigung  der  für  den  Wirtschaftsbetrieb ­
  geeigneten  und  eine  Behinderung  und  Ausscheidung  der  ungünstigen  Bedingungen. ­

Anhang:  Die  Bestimmungsgründe  der  Auswahl.
Es  bleibt  noch  zu  erwähnen,  nach  welchen  Bestimmungsgründen  die  Auswahl
getroffen  wird.  Sie  lassen  sich  einteilen  in  zwei  große  Gruppen:  die  rein  technische
Eignung  und  die  Wirtschaftlichkeit.  In  vielen  Fällen  werden  geringere  Kosten
ohne  weiteres  eine  größere  Wirtschaftlichkeit  bedeuten,  aber  dies  ist  durchaus
nicht  immer  so.  Vielmehr  ist  oft  ein  sehr  eingehendes,  aber  trotzdem  nicht  mit
genügender  Genauigkeit  mögliches  Abwägen  beider  Bestimmungsgründe  notwendig. ­

Geeignet  ist  alles,  was  dem  technischen  Zweck  entspricht;  aber  die  Wege
zum  technischen  Zweck  sind  verschieden:  Buch  oder  loses  Blatt,  manuelle  oder
maschinelle  Buchführung,  Laufjungen-  oder  Rohrpostsystem,  Fernruf-  oder  Aufsuchsystem ­
  der  Verständigung,  Einzelzimmer  oder  Arbeitssaal,  Maschinenstall
oder  Fließband,  Schweißen  oder  Gießen  oder  Nieten,  Stein-  oder  Holz-  oder  Betonfußboden, ­
  Kohle-,  Gas-  oder  elektrische  Öfen,  Zeit-,  Akkord-  oder  Prämienentlohnung, ­
  kurz  jede  technische  Aufgabe  läßt  mehrere  Möglichkeiten  ihrer  Erledigung ­
  zu.  Die  Entscheidung  liegt  immer  beim  Fachmann,  der  die  reine  technische
Eignung  auflöst  in  ihre  Bestandteile:  Sicherheit,  Sauberkeit,  Schnelligkeit,  Einfachheit, ­
  Kontrollierbarkeit,  Genauigkeit,  Dauerhaftigkeit,  Möglichkeiten  des  Ersatzes, ­
  der  Ergänzung  oder  Erneuerung  u.  a.  und  zwischen  ihnen  abwägt.  Daneben ­
  aber  laufen  die  Fragen  der  Billigkeit  oder  Preiswürdigkeit  und  der  Absatzmöglichkeit, ­
  die  erst  ihre  wirtschaftliche  Brauchbarkeit  entscheiden  (vgl.  AIII).
Beim  Personal  ist  die  sog.  Einsatzbereitschaft,  ferner  die  Werksverbundenheit ­
  und  endlich  die  körperliche  Tauglichkeit  vorwiegend  wichtig.  Daraus  leiten
sich  folgende  Eignungsfaktoren  als  Bestimmungsgründe  der  Personalauswahl  ab  3 ;
1.  Günstige  geistige  und  technische  Veranlagung  für  den  gewählten  Beruf  oder  die  bestimmte ­
  Erzeugungsform.
2.  Gleichartigkeit  der  Veranlagungen  im  Hinblick  auf  Ausbildung  und  Erzeugungsablauf.
3.  Anpassungsfähigkeit  gegenüber  den  verschiedenartigen  Anforderungen  im  Betriebe.
4.  Voraussetzungen  familiärer  und  sozialer  Art  hinsichtlich  einer  erfolgversprechenden
Ausbildung.
1  Winsohuh;  Gedanken  zum  Problem  einer  neuen  Werkspolitik.  —In  Briefs:  Probleme
der  sozialen  Betriebspolitik,  S.  150.
2  Winsohuh:  S.  160.  3  Siehe  auch:  BKW-Veröff.  Nr.  87,  S.  229.
            
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