in
nd
oD
:oD
‚ch
ıch
‚Ja
jen
‚56
1e8
ab
‚al‘
er
je!
R&
aUß
gr
Eid
K
A
ww
je!
‚of
al
eg)
us
des
ne
rß
4e)
te
ter
2iß
al
eh
Bi
un
ed
a
sh
ieb
auf
3
Sir
ad
Dreizehntes Kapitel.
345
!ohn Kincaid, Fabrikinspektor für Schottland, erzählt von ähnlichen
Mitlichen Erfahrungen. „Die erste Schule, die wir besuchten, wurde
“On einer Mrs. Ann Killin gehalten. Auf meine Aufforderung, ihren
Samen zu buchstabieren, machte sie gleich einen Schnitzer, indem
äe mit dem Buchstaben C begann, aber sich sofort korrigierend
sagte, ihr Name fange mit K an.. Bei Ansicht ihrer Unterschrift in
den Schulzertifikatbüchern bemerkte ich jedoch, daß sie ihn ver-
“hiedenartig buchstabierte, während die Handschrift keinen Zweifel
‚ber ihre Lehrunfähigkeit ließ. Auch gab sie selbst zu, sie könne
las Register nicht führen. ... In einer zweiten Schule fand ich
las Schulzimmer 15 Fuß lang und 10 Fuß breit und zählte in diesem
Yaum 75 Kinder, die etwas Unverständliches herquiekten.‘“1 | „Es
And jedoch nicht nur solche Jammerhöhlen, worin die Kinder
hulzertifikate, aber keinen Unterricht erhalten; denn in vielen
°hulen, wo der Lehrer ausreichend gebildet ist, scheitern seine
Semühungen fast ganz an dem sinnverwirrenden Knäuel von Kin-
dern aller Alter, aufwärts von Dreijährigen. Sein Auskommen,
%end im besten Fall, hängt ganz von der Zahl der Pence ab,
Mpfangen von der größten Anzahl Kinder, die es möglich ist in ein
ümmer zu stopfen. Dazu kommt spärliche Schulmöblierung, Mangel
Rn Büchern und anderm Lehrmaterial, und die niederschlagende
Wirkung einer stickigen (close) und ekelhaften Luft auf die armen
Kinder selbst. Ich war in vielen solchen Schulen, wo ich ganze
Reihen Kinder sah, die absolut nichts taten; und dies wird als
Schulbesuch bescheinigt, und solche Kinder figurieren in der offi-
“ellen Statistik als erzogen (educated).‘“#* In Schottland suchen
de Fabrikanten dem Schulbesuch unterworfene Kinder möglichst
zuschließen. „Dies genügt, um die große Mißgunst der Fabri-
anten gegen die Erziehungsklauseln zu beweisen.“14° Grotesk-ent-
Sotzlich erscheint dies in den Kattun- usw. Druckereien, die durch
eigenes Fabrikgesetz geregelt sind. Nach den Bestimmungen
be Gesetzes „muß jedes Kind, bevor es in einer solchen Druckerei
ni Chäftigt wird, Schule besucht haben für mindestens 30 Tage und
it weniger als 150 Stunden während der 6 Monate, die dem
atom Tag seiner Beschäftigung unmittelbar vorhergehen. Während
De Fortdauer seiner Beschäftigung in der Druckerei muß es Schule
yeuchen ebenfalls für eine Periode von 30 Tagen und 150 Stunden
u trend jeder Wechselperiode von 6 Monaten. . . . Der Schulbesuch
nt zwischen 8 Uhr morgens und 6 Uhr nachmittags stattfinden.
den Besuch von weniger als 2*/, oder mehr als 5 Stunden an
Unselben Tage soll als Teil der 150 Stunden gezählt werden.
vater gewöhnlichen Umständen besuchen die Kinder die Schule
Mittags und nachmittags für 30 Tage, 5 Stunden pro Tag, und
D.3 Ca Sir John Kincaid in „Reports of Insp. of Fact. for 31st October 1858“,
81, 32.
19 Leonhard Horner in „Reports etc. for 81st October 1857“, p. 17, 18.
1 Sir J. Kincaid in „Reports etc. for 31st October 1856“, p. 66.