Die Aufgabengliederung.
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betrieb kennzeichnet und sich fortdauernd steigert, eine Erklärung zu finden und
ihre Bedeutung zu erfassen.
Jedem Wirtschaftsbetrieb sind die ihm entsprechenden Aufgaben durch den
Zweck des Betriebes gegeben; durch ihren Umfang, ihre Schwierigkeiten oder ihre
zeitliche Befristung ergibt sich die Notwendigkeit, sie zu unterteilen. Das macht
zunächst erforderlich, daß sie teilbar sind, also entweder ihrer Art nach eine Zerlegung
in mehrere Unteraufgaben zulassen oder durch ihren Umfang nach Zeit und
Menge auf mehrere Personen übertragen werden können. Danach ergeben sich
zwei grundsätzlich verschiedene Arten der Aufgabengliederung, welche als Aufgabenzerlegung
und Aufgabenteilung bezeichnet werden 1 .
Als Aufgabenzerlegung soll die Trennung der einzelnen Aufgaben in ihre Teilaufgaben
angesehen werden. Sie ist immer auch eine Teilung nach der Art der
Aufgaben, eine Artteilung. Im übrigen können die Teilaufgaben wiederum eine
gleichzeitige Erledigung zulassen (Arbeitsgruppe) oder als verschiedene Arbeitsstufen
ein zeitliches Nacheinander bedingen (Arbeitskette 1 2 ). Andererseits ist die
Aufgabenteilung, welche zunächst lediglich eine mengenmäßige Verteilung bedeutet,
in verschiedener Weise möglich, indem sie einmal unter sich völlig gleichartige
Aufgaben betrifft, zum andern aber auch die Mengenaufteilung mit gewissen
Gesichtspunkten räumlicher, zeitlicher oder sachlicher Art verknüpft sein kann.
Es kann die mehr schöpferisch-anordnende von der mehr mechanischen Arbeit getrennt
werden, die körperlich-schwerere von der leichteren, die hochwertigere von
der einfachen, die dringlichere von der alltäglichen, die verantwortungsvollere
oder wichtigere von der weniger bedeutsamen, oder es können Arbeiten, die eine
besondere charakterliche Eigenschaft oder sonstige Begabungen erfordern, abgetrennt
werden. In diesem Falle wird also auch die Aufgabenteilung in gewisser
Weise zur Artteilung.
Beispielsweise ist die Verteilung des Schriftverkehrs auf mehrere Schreiberinnen anfänglich
eine einfache Mengenaufteilung; die mehrfache oder dauernde Zuweisung gewisser Kundengebiete
oder Länder (Fremdsprachen) an eine bestimmte Person oder deren Zuteilung zu
einer besonderen Abteilung würde dagegen bereits eine weitere Aussonderung bedeutet. Aber
erst die Zerlegung des Schriftverkehrs in die einzelnen Stufen des Diktierens, Stenographierens,
Schreibens, Unterzeichnens, Versendens (d. h. falten, in den Umschlag stecken, verschließen,
bekleben usw.) und Kontrollierens bedeutet eine reine Artteilung. Hier erst — bei der Aufgabenzerlegung
— liegen die eigenartigen starken Möglichkeiten der Aufgabengliederung, die
Maschinenverwendung sowohl in technischen als auch in kaufmännischen Betrieben (wie etwa
Diktaphon, Signiermaschinen, Schreib-, Falz-, Adressier-, Frankier- und Zählmaschinen im vorgenannten
Beispiel.)
Für alle Gesichtspunkte, nach denen man Arbeiten gliedert, genau zutreffende
Beispiele zu geben, ist recht schwierig, weil fast immer mehrere Gesichtspunkte
miteinander verbunden sind. Es kommt praktisch kaum vor, daß eine große
Arbeitsmenge, die nach verschiedenen Gesichtspunkten geteilt wird, sich dabei in
völlig gleichartige Arbeiten aufspaltet, sondern mit der Teilung nach diesen Gesichtspunkten
ist fast regelmäßig auch ein Unterschied der Arbeitsart verbunden.
Teilt man zum Beispiel die Bearbeitung von Lohnzetteln nach Abteilungen auf, so
ist das zwar eine Mengenteilung nach einem regionalen Gesichtspunkt, andererseits
aber auch eine Artteilung, da in den Abteilungen eben nur eine bestimmte
1 Dietrich: Betrieb-Wissenschaft, S. 331, trennt in wilde und echte Arbeitsteilung und
läßt nur die letztere als Gattungs- oder Artteilung gelten.
Seyffert: Der Menschals Betriebsfaktor, a. a. 0., hat wohl die bisher klarste Ausbreitung
des Problems vom Standpunkt des Wirtschaftsbetriebes gegeben und auch für jeden Bereich
eine besondere Bezeichnung gefunden; auch er stützt sich im wesentlichen auf Bücher. Ansätze
finden sich auch bei Grull: Organisation von Fabrikbetrieben, S. 45 ff. und anderen
Schriftstellern.
2 Nach Uhl: Arbeitsgliederung und Arbeitsversohiebung; kürzer im Handwörterbuch der
Arbeit, Artikel: Arbeitsgliederung S. 277.
Prion, Die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb. III,
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