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Die Organisation.
Arbeitsart durchgeführt wird, so daß die Bearbeitung der Lohnzettel dieser Abteilung
gegenüber denen einer anderen Abteilung oft einen erheblichen Unterschied
aufweisen kann. Es besteht aber in diesem Fall ein ganz besonderer Zweck, nämlich
eine Abrechnung nach Kostenstellen, neben dem Artteilungszweck, der Leistungssteigerung
des betreffenden Angestellten.
Hierbei fällt auch gleich der Unterschied im Zweck zwischen Mengen- und
Artteilung auf: bei der Artteilung handelt es sich fast immer um eine Leistungssteigerung
und damit um eine Verbilligung; bei der Mengenteilung handelt es sich
jedoch meist um die Erreichung eines bestimmten organisatorischen Zwecks, ja
es kann die Mengenteilung nach bestimmten Gesichtspunkten sogar zu einer
Kostensteigerung führen, die aber für die Erreichung des übergeordneten Zweckes
in Kauf genommen wird. So macht die unter Umständen nötige Sortierung des
Arbeitsmaterials im letzten Beispiel — der Lohnzettel — Kosten, welche sonst
nicht aufgetreten wären.
Die zweite Hauptgruppe der Aufgabengliederung, die Aufgabenzerlegung, d. h.
die Aufspaltung der Arbeit oder die Zerlegung der Arbeit in kleinere Arbeitseinheiten,
ist immer zugleich eine Artteilung. So wird also zum Beispiel das Ausschreiben
von Rechnungen in drei Arbeitsvorgänge zerlegt: Adressieren der Rechnung,
Ausfüllen der Rechnung und Versenden; oder das Versenden in: Falten der
Rechnung, Adressieren des Umschlags, Frankieren und zur Post bringen, wobei
jeder einzelne Arbeitsvorgang von einem anderen Angestellten ausgeführt wird.
Artteilung hat also nichts mit der Art der Teilung zu tun, sondern teilt die Gesamtarbeit
in verschiedene Arbeitsarten. Diese Methode der Arbeitsteilung kommt
vorwiegend in der Technik zur Anwendung; die Arbeit wird — nach der Fordschen
Methode — in ihre Untereinheiten zerlegt, wobei Ford dieses System bis ins letzte
durchführt, indem jedem Arbeiter nur ein einziger Handgriff aufgegeben wird.
Die Arbeit wird also bis in die kleinstmögliche Einheit aufgespalten, also sozusagen
die Primzahl jeder Arbeit gesucht und sie bis dahin aufgelöst.
Außerordentlich wichtig für die Praxis der Aufgabengliederung ist ein hochentwickeltes
Ordnungswesen, d. h. eine weitgehende Normalisierung und Typisierung
der Arbeit, welche Voraussetzung für jede Aufgabenzerlegung, die sinnvoll
sein soll, sind. Wenn nur ungleichartige Arbeit zu verteilen ist, läßt sich eine sinnvolle
Aufgabenzerlegung nicht durchführen. Dann ist nur eine rein mengenmäßige
Aufgabenteilung, bestenfalls nach der Eignung der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
möglich.
2. Zweck und Bedeutung. Die Bedeutung der Aufgabengliederung ist im folgenden
zu erkennen: sie ermöglicht einmal die Erledigung von Aufgaben, welche
über das Vermögen des einzelnen oder einer Gruppe von Menschen hinsichtlich
ihrer geistigen und körperlichen Kräfte und Fähigkeiten, der notwendigen Kenntnisse
und Handfertigkeiten und der zu bewältigenden Arbeitsgeschwindigkeit
hinausgehen. Sie gibt damit nicht nur eine Vereinfachung, sondern auch eine Verengung
und Vervielfachung der einzelnen Aufgaben. Erst die Gliederung der einen
großen Zweckaufgabe des Betriebes in viele Einzelaufgaben schafft die Vorbedingungen
für die Beschäftigung einer großen Anzahl von Menschen an einer gemeinsamen
Aufgabe: ,,Die Zahl der zur Erreichung eines bestimmten Wirtschaftszwecks
tätigen Menschen wächst . . . und zugleich findet eine Differenzierung der
Arbeit statt 1 .“ So unterteilt sich etwa die oberste Zweckaufgabe eines Warenhauses,
nämlich Handel zu treiben, in verschiedene sachliche Aufgabenkreise:
Einkauf, Lagerung, Absatz, Verwaltung, Geldwesen u. a. und weiter etwa der
Einkauf in: Angebotseinholung, Bestellung, Warenannahme, Rechnungsprüfung,
1 Bücher: S. 300.