Die Aufgabenverkettung.
161
Grob gesehen lassen sich die aufgezählten Arbeiten der Aufgabenregelung in
vorbereitende, beaufsichtigende und kontrollierende trennen 1 .
Zur Durchführung der hier angegebenen Maßnahmen der Aufgabenregelung
sind in den großen Betrieben besondere Stellen ausgebildet; in Fertigungs
betrieben, wo ein besonderes Bedürfnis der Regelung besteht (vor allem in Be
trieben mit spezialisierter Einzelfertigung), ist das Arbeitsbüro oder Betriebsbüro
zuständig 1 2 . In Büro- und Verwaltungsbetrieben ist eine derartig eindeutige Be
zeichnung nicht anzutreffen, obwohl eine ähnliche Stelle fast immer vorhanden ist;
oft ist die Organisations-Abteilung maßgebend (dies meist in Banken und Waren
häusern). Aber es ist auch eine Erledigung durch die leitenden Stellen im kleinen
oder mittleren Betriebe von Fall zu Fall denkbar.
Die Durchführung, auf deren Einzelheiten hier nicht eingegangen werden kann,
geschieht durch besondere Verfügungen: vor allem ist wesentlich die Einschaltung
der Zeit, also die Festlegung und Beobachtung bestimmter Zeitpunkte, wie auch
die genaue Darstellung der fortlaufenden Folge der Aufgaben. Die Darstellung des
Terminwesens nimmt daher in allen Wirtschaftsbetrieben, deren Arbeitsvollzug
von bestimmten Lieferzeiten abhängig ist, einen breiten Raum ein. Dies sind vor
allem Maschinenfabriken mit Einzel-, Serien- und Fließfertigung, dann aber auch
Banken, von denen eine unverzügliche Erledigung der Aufgaben erwartet wird, oder
die eine jederzeitig tagfertige Übersicht über die Geschäftslage notwendig machen.
Folgende Arten von Arbeiten sind es, die im allgemeinen hierbei im Fertigungs
betrieb erledigt werden müssen 3 :
a) „Arbeiten, welche zur Fertigungsplanung die Kenntnis der für die Herstellung eines
bestimmten Erzeugnisses wirtschaftlichen Arbeitsverfahrens unter Verwendung der vorhan
denen Einrichtungen voraussetzen.“
b) „Arbeiten, die vorwiegend im Ausschreiben der auf der Fertigungsplanung beruhenden
Arbeitsunterlagen (Aufträge, Material- und Lohnscheine, Begleitkarten usw.) bestehen.“
c) „Arbeiten, die sich aut die zeitliche Steuerung und Überwachung des Fertigungsablauf
erstrecken.“
Wie weit im einzelnen diese Regelung geht, und wie die Zeitpunkte für die ein
zelnen Arbeitsgänge und deren Einsatz festgelegt werden, kann hier nicht weiter
verfolgt werden. Weitestgehende Benutzung von Formularen ist dabei notwendig.
Wie im Fertigungsbetrieb zumeist an Hand des Auftrags die Aufgaben geregelt
werden, so im Warenhaus an Hand der Warenbewegung, in der Bank an Hand der
Buchungsaufgabe; Vorschriften besonderer Art, Parolebücher, mündliche und
schriftliche Instruktionen, täglich ausgegebene Dienstanleitungen oder schriftlich
fixierte Arbeitsanweisungen geben den untergeordneten Stellen genaue Richtlinien
über Art und Umfang ihrer Aufgaben und ermöglichen somit eine Erledigung im
Sinne des betrieblichen Gesamtzweeks.
Als Beispiel soll zum Schluß eine Anweisung einer Berliner Großbank gegeben
werden, welche in diesem Fall von der Organisationsabteilung erlassen wurde.
Anweisung.
Nachdem nunmehr der weitaus größte Teil aller Buchungen im Durchsohriftverfahren er
ledigt wird — die Aufgaben des Devisengeschäfts werden auch in kurzer Zeit durchgeschrieben
—, kann am 3. Januar 19.. mit dem maschinellen Buohungsverfahren begonnen werden.
1 Die Arbeitsregelung in Fertigungsbetrieben hat — vor allem in den Jahren der Rationali
sierung — eine große Zahl von literarischen Bearbeitungen hervorgerufen, die im einzelnen hier
nicht angeführt werden können. Sie sind heile Coutre-Thoms: Orlex, unter den Stichworten:
„Arbeitsbüro“ (S. 39), „Arbeitsvorbereitung“ (S. 46), „Arbeitsvermittlung“ (S. 45) und„Ter-
minwesen“ (S. 493) angegeben; die hier besonders durchgesehenen Bücher und Zeitsohriften-
aufsätze, vor allem über Terminwesen, sind im Literaturverzeichnis angegeben.
2 Sehr eingehende, allgemein unterrichtende und lehrreiche Darstellungen geben Michel
(wohl das Standardwerk dieses Gebiets) und Hippier.
3 RKW.-Veröff. Nr. 70, S. 20.
Prion, Die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb. III.
11