Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Aufgabenverkettung.

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ausreicht,  um  verwickelte  Zusammenhänge  genügend  klar  und  übersichtlich  darzustellen“ ­
  x .  Vor  allem  die  Erläuterung  der  Einzelheiten  betrieblicher  Aufgabenzusammenhänge, ­
  etwa  des  Umlaufs  von  Schriftstücken  oder  Waren  usw.,  ist  durch
mündliche  Unterweisung  nur  schwer  möglich  und  die  schriftliche  Festlegung  ist  zu
schwerfällig.  Deshalb  werden  —  in  Anlehnung  an  das  Verständigungsmittel  des
Ingenieurs:  die  Zeichnung  —  die  Arbeitsabläufe  in  Zeit-Weg-Netze  eingetragen,  in
denen  auf  der  senkrechten  Achse  die  einzelnen  Teilaufgaben,  auf  der  waagerechten
Achse  die  eigenen  oder  fremden  Dienststellen  vermerkt  sind.  Die  einfachen
Ablaufbilder  sind  lediglich  Darstellung  der  Zeit-  und  Wegfolge;  in  den  maßstäblichen ­
  Ablaufschaubildem  werden  dagegen  sowohl  die  Zeiten  als  auch  die  Wege  im
maßstäblichen  Verhältnis  eingetragen.  In  der  Praxis  sind  die  letzteren  wegen  der
fast  unüberwindlichen  Schwierigkeit  und  vor  allem  wegen  der  Kosten  der  Aufstellung ­
  nur  in  besonderen  Fällen  zur  Anwendung  gekommen;  vor  allem  die  Reichsbahn ­
  und  andere  Verkehrsunternehmungen,  hin  und  wieder  auch  Wirtsohaftsbetriebe
  zur  Darstellung  ihres  innerbetrieblichen  Verkehrs  (Materialtransport,
Botenwege)  haben  diese  sog.  Harmonogramme 2  benutzt.  Diese  Harmonogramme
  sind  jedoch  auch  lediglich  Ablaufbilder  mit  maßstäblicher  Darstellung
der  Zeit;  sie  sind  —  besonders  von  Hijmans  —  zur  einwandfreien  Ermittlung
ganz  bestimmter,  streng  festliegender  Einzelarbeiten  (etwa  „Formen“,  „Gießen“) 3
und  von  der  Reichsbahnverwaltung  zur  Untersuchung  ihrer  Botenwege  4  mit  Erfolg
angewendet  worden.  Es  mag  sein,  daß  die  Benutzung  der  Harmonogramme  in
Verwaltungsstellen  mit  genau  vorherbestimmtem,  ständig  gleichartig  wiederkehrendem ­
  Arbeitsvollzug  eine  gewisse  Fortentwicklung  der  Organisationstechnik
darstellen;  im  allgemeinen  aber  werden  sie  sich  nicht  verwenden  lassen,  da  eine
so  peinliche  Arbeitseinteilung  innerhalb  des  Wirtschaftsbetriebes  sicherlich  nur
auf  Kosten  der  Wirtschaftlichkeit,  vor  allem  aber  der  Betriebselastizität  und  auch
des  menschlichen  Wohlbefindens  durchführbar  wäre.
4.  Die  Aufgabenverbindung.  Zeigten  die  vorigen  Abschnitte  die  Notwendigkeit
und  die  Wege  der  Aufgabenzusammenfassung  und  -regelung,  so  muß  nun  noch  kurz
auf  die  Verbindung  aller  Aufgaben,  auf  ihre  Verwebung  zu  einem  Ganzen,  ihre
innere  Verwirkung  eingegangen  werden.  Damit  sind  wir  zur  höchsten  Stufe  der
Organisation  gelangt.
Aufgahenverbindung  ist  die  Verknüpfung  und  Verwebung  der  zusammengefaßten ­
  und  geregelten  Aufgaben  zu  einer  einheitlichen  Betriebsaufgabe,  dem
Betriebszweck.  Sie  hat  es  mit  bereits  vorher  ausgewählten,  geordneten,  gegliederten, ­
  zusammengefaßten  und  geregelten  Tatbeständen  zu  tun,  stellt  also  das
Ineinanderweben  der  vorbereiteten  Betriebseinzelaufgaben  zu  einem  Ganzen  dar.
Es  ist  zunächst  allgemein  ersichtlich,  daß  diese  Verbindung  zu  einem  Ganzen  auf
verschiedene  Weise  denkbar  ist:  sie  kann  durch  einzelne,  mehr  oder  weniger  starre
oder  elastische  Verbindungsglieder  hergestellt  werden.  Dies  wäre  etwa  durch
fallweise  oder  periodiche  Besprechungen  oder  Versammlungen  —  einzelner  Abteilungen ­
  oder  der  Gesamtbelegschaft  —  möglich;  oder  es  würden  laufend  oder  in
unregelmäßigen  Zwischenräumen  je  nach  Bedarf  Befehle  und  Anweisungen  und
Richtlinien  gegeben.
Offenbar  ist  es  so  in  kleinen  und  mittleren  Betrieben,  wo  der  Betriebsleiter  oder
der  Inhaber  selbst  ein  bestimmtes  Arbeitsgebiet  versieht  und  —  lediglich  durch
seine  Person  und  seine  persönliche  Meinung  geleitet  •—  von  Zeit  zu  Zeit  nach  dem
Rechten  sieht  oder  auch,  zu  seiner  eigenen  Sicherheit,  von  vornherein  gewisse
Vorkehrungen  getroffen  hat,  daß  periodisch  die  Übereinstimmung  der  Aufgabenerledigung ­
  der  Betriebsangehörigen  mit  seinen  Wünschen  geprüft  und  wieder  her1 ­
  Schriften  der  G.  f.  0.,  Bd.  4,  S.  ö.  2  Nach  Nordsieck.
3  Siehe  hierzu  Nordsieck:  S.  141/42.  4  Siehe  Nordsieck:  S.  135.
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