Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die Leitung. 
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Werksvertrages gegen Entgelt vor sich (auch bei öffentlichen Betrieben), indem 
ein fest umrissener Auftrag erteilt wird. Sie leidet unter einer gewissen Un 
kenntnis des Betriebes; die Personen sind mit bestimmten Kenntnissen gewappnet 
und an bestimmte Aufträge gebunden und müssen sich nun innerhalb kurzer Zeit 
durch Befragung und Ansehung an Ort und Stelle ein Bild zu machen versuchen 
über den betrieblichen Aufbau und die betrieblichen und äußerlichen Einflüsse. 
Daher sind sie auf die Mitarbeit der Angestellten und besonders der leitenden 
Stellen angewiesen, was wiederum genaue Verhaltungsvorschriften für diese 
Stellen bedingt, damit einmal die zur Verfügung gestellten Unterlagen richtig 
sind, zum andern auch die gegebenen Anordnungen verabredungsgemäß befolgt 
werden. 
1. Direktorial- und Kollegialsystem. Für die Erhaltung der Einheitlichkeit und 
Geschlossenheit, welche allein ein fortlaufendes und reibungsloses Arbeiten der 
Organisation gewährleistet, ist eine eindeutige Führung als zentrale Willensbildung 
erforderlich. Da jede Organisation einem einzigen Zweck dient, kann sie auch nur 
von einem einzigen Zweckgedanken durchdrungen sein; dieser wird sich in den 
meisten Fällen auf eine Person zurückführen lassen. 
Im Kleinbetrieb oder im Einzelunternehmen, wo nur ein Verfügungsberechtigter auf 
Grund des Eigentums an den Betriebsmitteln vorhanden ist, ist auch die Frage der Führung 
und Leitung einfach beantwortet; der Inhaber oder der vertraglich Beauftragte des Inhabers 
(Pächter, Teilhaber, Geschäftsführer) führt den Betrieb monarchisch, d. h. als Alleinherrscher 
durch. Zwar können bei der vertraglichen Beauftragung zwischen dem Eigentümer und dem 
Betriebsführer im Innenverhältnis Schwierigkeiten auftreten, die auch die einheitliche, mono 
zentrische Betriebsführung beeinflussen. Diese ergeben sich vorwiegend aus unterschiedlichen 
Auffassungen zwischen den beiden Stellen hinsichtlich der „Einheit der Auftragserteilung“, 
welche besagt, daß jeder Untergebene nur von einer Stelle Befehle empfangen darf 1 . Diese 
Einheit der Auftragserteilung ist ein unbedingtes Erfordernis der reibungslosen Betriebs 
führung, „wird sie verletzt, so wird die Autorität geschwächt, die Disziplin gefährdet, die 
Ordnung gestört und die Stabilität bedroht“ 1 . Gerade in Kleinbetrieben aber wird häufig 
gegen diese Forderung verstoßen: mehrere Brüder befehlen oder der Eigentümer über den 
Kopf des Geschäftsführers hinweg. Dabei ist durchaus nicht immer mangelndes Verständnis 
oder schlechter Wille für diese Zweiheit der Auftragsgewalt maßgebend; um Zeit zu gewinnen 
oder um besser oder schneller verstanden zu werden, evtl, sogar um eine falsche Handhabung 
sofort abstoppen zu können, gibt der Eigentümer unter Umgehung des Geschäftsführers seine 
Befehle und erzeugt so Unschlüssigkeit bei den Untergebenen, Reibereien und Unzufriedenheit 
bei den übergangenen Leitern. 
Die Größe der Betriebe mit ihrer Vielzahl der Aufgabengebiete, ihren ver 
wickelten Eigentumsverhältnissen und der sachlichen Unmöglichkeit eines Men 
schen, die Verhältnisse zu übersehen, hat jedoch überall eine Teilung der Führung 
notwendig gemacht. Sie ist sowohl durch Spaltung der unternehmerischen Aufgaben 
als auch durch Aufteilung der Verantwortung vor sich gegangen (Ressortbildung!). 
Ist also die Tatsache der mehrköpfigen Leitung heute fast überall gegeben, so 
bleibt zu untersuchen, welche Formen dieser Leitung möglich und vorteilhaft sind. 
Das Direktorialsystem als erste Möglichkeit bedeutet die straffe Zusammen 
fassung aller Machtbefugnisse in einer Person, die entweder als „Direktor“ über 
den übrigen mit Leitungsbefugnissen ausgestatteten Personen steht (Betriebsleiter, 
Prokurist, Geschäftsführer usw.) oder aber als „Generaldirektor“ einem Direk 
torium vorsteht. Alle Verantwortung ruht auf einer Schulter, aller Überblick 
hängt ab von zwei Augen 2 . Voraussetzung ist, daß die Größe der Verantwortung 
eine derartige Belastung einer Person überhaupt zuläßt, was heute selten und 
wohl nur in kleineren Betrieben der Pall ist. Unternehmungen, die „mit fremdem 
Geld arbeiten, dürfen nicht auf das Zweiaugensystem abgestellt sein. Innerhalb 
des Betriebes hat die Verfügungsgewalt des einzelnen ihre kollegiale Kontrolle zu 
finden. Wichtige Entschlüsse dürfen nicht von einzelnen und in Unkenntnis der 
1 Fayol: S. 21. 2 Leitner: Wirtschaftslehre..., S. 73.
	        
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