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Die Wirtschaftlichkeit.
Kontrolle ist das Berichtswesen der Betriebe in Form von einzelnen Belegen und Quittungen,
oder in Form der Berichterstattung von Unterbetrieben für eine bestimmte Zeitspanne auf
festgelegten Formularen. Der Leitung des Betriebes dienen solche Berichte als selbständig
anzeigende Kontrollmittel.
Als wichtigste selbsttätige Kontrolle wird die sog. organisatorische Kontrolle
angewandt. Sie wird vorwiegend erreicht durch eine Trennung des eigentlichen
Arbeitsvollzugs in zwei oder mehrere Vollzugsstufen, welche sich gegenseitig der
artig ergänzen, daß nur beide zusammen in der vorgesehenen Art, Güte, Reihen
folge, Zeit usw. ein Ganzes ergeben. Es ist das System der gegenseitigen Kontrolle,
das überall als organisatorische Grundregel anzutreffen ist. Insbesondere bei der
Fertigung im technischen Betrieb und beim Rechnungswesen ist es zur höchsten
Blüte entwickelt.
Es ist dabei nicht unbedingt notwendig, daß die aufeinanderfolgenden Voll
zugsstufen mit verschiedenen Personen besetzt sind, obwohl dies die Kontroll-
fähigkeit und die Sicherheit erhöht. Allerdings ist auch dieses Kontrollmittel der
selbsttätigen organisatorischen Kontrolle nicht völlig gegen Fehler gesichert,
welche in den Kontrollpersonen selbst liegen. Aus diesem Grunde werden fast
immer mechanische Hilfsmittel zur Anwendung gebracht, welche jedoch nur ver
wendbar sind, sofern die zu kontrollierbare Arbeit oder das zu überwachende Ver
halten meßbar wird; das ist besonders im technischen Betrieb und bei den rein
äußerlichen Eigenschaften; Länge, Gewicht, Zeit usw. der Fall. Daher haben vor
allem im technischen Betrieb die mechanischen Kontrollmittel eine hohe Vollen
dung und vielseitige Verwendungsmöglichkeit erreicht; doch ist ihre Entwicklung
von der einfachen Unterstützung der personellen Fähigkeiten über die selbsttätige
Feststellung bestimmter Eigenschaften, die selbsttätige Anzeige von Fehlern, die
selbsttätige Auslösung zur selbsttätigen Regelung gegangen (Kienzle).
Alle diese automatischen Kontrollen sind jedoch nur als vorbereitende Kontroll-
anordnungen zu betrachten; sie müssen hinsichtlich ihrer Durchführung über
wacht und ihre Ergebnisse müssen ausgewertet werden. Wir hatten gesehen, daß
die automatischen Kontrollen meist nur alarmierend wirkten; sie können lediglich
Tatbestände aufzeigen. Auch die sog. selbsttätige Kontrolle reicht in den wenigsten
Fällen aus; es müssen Personen vorhanden sein, die den Ursachen der fest
gestellten Fehler nachgehen und Mittel und Wege für deren Abhilfe ausfindig
machen. Weiter gibt es sehr viele zu kontrollierende Tatbestände und Vorgänge,
die nicht durch die mechanische Hilfsmittel beobachtet und untersucht werden
können. Erwähnt sei die Kontrolle der Ehrlichkeit, der Genauigkeit, der Farbe
(eines Erzeugnisses) u. ä. Darum ist die Anwendung von persönlichen Kontroll
organen (sei es zur ersten Fehlerfeststellung, zur Überwachung von mechanischen
Kontrollmitteln, zur Auswertung der ersten Kontrollergebnisse oder zur Unter
suchung der Fehler und zur Ausfindigmachung von Abhilfen) in der Gestalt von
einzelnen Personen — Kontrolleuren — oder besonderen Kontroll- und Revisions
abteilungen überall notwendig und üblich. Daher wird die laufende Kontrolle und
Beobachtung der Arbeitsvorgänge innerhalb einzelner Abteilungen besonders von
den Abteilungsleitern (oder Meistern) durchgeführt, wie überhaupt die Kontrolle
immer — da sie eine Aufgabe sehr vertraulicher Art darstellt — im engsten
Zusammenhang mit der obersten Betriebsführung steht.
Die Bildung eigener Kontroll- und Revisionsabteilungen ist eine Frage der
Betriebskosten und damit der Betriebsgröße, allerdings auch von der Art des
Betriebs abhängig: verhältnismäßig hohe Kapitalbewegungen, wertvolle Waren
bestände, hochwertige oder besonders empfindliche und verwickelte Erzeugnisse
u. ä. bestimmen die Wichtigkeit der Kontrolle. Selbständige Kontroll- und Revi
sionsabteilungen finden wir in der Regel nur in größerenUnternehmungen (Banken,