Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Wirtschaftlichkeit.

Kontrolle  ist  das  Berichtswesen  der  Betriebe  in  Form  von  einzelnen  Belegen  und  Quittungen,
oder  in  Form  der  Berichterstattung  von  Unterbetrieben  für  eine  bestimmte  Zeitspanne  auf
festgelegten  Formularen.  Der  Leitung  des  Betriebes  dienen  solche  Berichte  als  selbständig
anzeigende  Kontrollmittel.
Als  wichtigste  selbsttätige  Kontrolle  wird  die  sog.  organisatorische  Kontrolle
angewandt.  Sie  wird  vorwiegend  erreicht  durch  eine  Trennung  des  eigentlichen
Arbeitsvollzugs  in  zwei  oder  mehrere  Vollzugsstufen,  welche  sich  gegenseitig  derartig ­
  ergänzen,  daß  nur  beide  zusammen  in  der  vorgesehenen  Art,  Güte,  Reihenfolge, ­
  Zeit  usw.  ein  Ganzes  ergeben.  Es  ist  das  System  der  gegenseitigen  Kontrolle,
das  überall  als  organisatorische  Grundregel  anzutreffen  ist.  Insbesondere  bei  der
Fertigung  im  technischen  Betrieb  und  beim  Rechnungswesen  ist  es  zur  höchsten
Blüte  entwickelt.
Es  ist  dabei  nicht  unbedingt  notwendig,  daß  die  aufeinanderfolgenden  Vollzugsstufen ­
  mit  verschiedenen  Personen  besetzt  sind,  obwohl  dies  die  Kontrollfähigkeit
  und  die  Sicherheit  erhöht.  Allerdings  ist  auch  dieses  Kontrollmittel  der
selbsttätigen  organisatorischen  Kontrolle  nicht  völlig  gegen  Fehler  gesichert,
welche  in  den  Kontrollpersonen  selbst  liegen.  Aus  diesem  Grunde  werden  fast
immer  mechanische  Hilfsmittel  zur  Anwendung  gebracht,  welche  jedoch  nur  verwendbar ­
  sind,  sofern  die  zu  kontrollierbare  Arbeit  oder  das  zu  überwachende  Verhalten ­
  meßbar  wird;  das  ist  besonders  im  technischen  Betrieb  und  bei  den  rein
äußerlichen  Eigenschaften;  Länge,  Gewicht,  Zeit  usw.  der  Fall.  Daher  haben  vor
allem  im  technischen  Betrieb  die  mechanischen  Kontrollmittel  eine  hohe  Vollendung ­
  und  vielseitige  Verwendungsmöglichkeit  erreicht;  doch  ist  ihre  Entwicklung
von  der  einfachen  Unterstützung  der  personellen  Fähigkeiten  über  die  selbsttätige
Feststellung  bestimmter  Eigenschaften,  die  selbsttätige  Anzeige  von  Fehlern,  die
selbsttätige  Auslösung  zur  selbsttätigen  Regelung  gegangen  (Kienzle).
Alle  diese  automatischen  Kontrollen  sind  jedoch  nur  als  vorbereitende  Kontrollanordnungen
  zu  betrachten;  sie  müssen  hinsichtlich  ihrer  Durchführung  überwacht ­
  und  ihre  Ergebnisse  müssen  ausgewertet  werden.  Wir  hatten  gesehen,  daß
die  automatischen  Kontrollen  meist  nur  alarmierend  wirkten;  sie  können  lediglich
Tatbestände  aufzeigen.  Auch  die  sog.  selbsttätige  Kontrolle  reicht  in  den  wenigsten
Fällen  aus;  es  müssen  Personen  vorhanden  sein,  die  den  Ursachen  der  festgestellten ­
  Fehler  nachgehen  und  Mittel  und  Wege  für  deren  Abhilfe  ausfindig
machen.  Weiter  gibt  es  sehr  viele  zu  kontrollierende  Tatbestände  und  Vorgänge,
die  nicht  durch  die  mechanische  Hilfsmittel  beobachtet  und  untersucht  werden
können.  Erwähnt  sei  die  Kontrolle  der  Ehrlichkeit,  der  Genauigkeit,  der  Farbe
(eines  Erzeugnisses)  u.  ä.  Darum  ist  die  Anwendung  von  persönlichen  Kontrollorganen ­
  (sei  es  zur  ersten  Fehlerfeststellung,  zur  Überwachung  von  mechanischen
Kontrollmitteln,  zur  Auswertung  der  ersten  Kontrollergebnisse  oder  zur  Untersuchung ­
  der  Fehler  und  zur  Ausfindigmachung  von  Abhilfen)  in  der  Gestalt  von
einzelnen  Personen  —  Kontrolleuren  —  oder  besonderen  Kontroll-  und  Revisionsabteilungen ­
  überall  notwendig  und  üblich.  Daher  wird  die  laufende  Kontrolle  und
Beobachtung  der  Arbeitsvorgänge  innerhalb  einzelner  Abteilungen  besonders  von
den  Abteilungsleitern  (oder  Meistern)  durchgeführt,  wie  überhaupt  die  Kontrolle
immer  —  da  sie  eine  Aufgabe  sehr  vertraulicher  Art  darstellt  —  im  engsten
Zusammenhang  mit  der  obersten  Betriebsführung  steht.
Die  Bildung  eigener  Kontroll-  und  Revisionsabteilungen  ist  eine  Frage  der
Betriebskosten  und  damit  der  Betriebsgröße,  allerdings  auch  von  der  Art  des
Betriebs  abhängig:  verhältnismäßig  hohe  Kapitalbewegungen,  wertvolle  Warenbestände, ­
  hochwertige  oder  besonders  empfindliche  und  verwickelte  Erzeugnisse
u.  ä.  bestimmen  die  Wichtigkeit  der  Kontrolle.  Selbständige  Kontroll-  und  Revisionsabteilungen ­
  finden  wir  in  der  Regel  nur  in  größerenUnternehmungen  (Banken,
            
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