fullscreen: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte.. (39 
geführt worden; sie begegnet überdies erst verhältnismäßig 
spät, und oft scheint sich kaum ein Bedürfnis nach ihr einzustellen; 
nie wird sie mit der Energie verwirklicht wie wir sie bei der 
gleichzeitigen Stadtwirtschast wahrnehmen; aber bemerkbar 
macht sich die Neigung zur Abschließung der Mark nach außen 
immerhin. 
Das Land wurde jedoch von der Stadt eben in der Energie der 
Abschließung nach außen übertroffen; es mußte es sich sogar 
gefallen lassen, in ihren Dienst zu treten. Gerade indem die Stadt 
sich in umfassendem Maß nach außen abschließen und sich auf 
sich selbst stellen wollte, gelangte sie dazu, eine Herrschaft über 
das umliegende platte Land zu verlangen. Und in beträcht- 
lichem Umfang hat sie sie auch verwirklicht. Zum Wesen der 
mittelalterlichen Stadtwirtschaft gehört eine gewisse Herrschaft 
über das umliegende platte Land. Zwei Ziele setzt diese sich: 
die landwirtschaftlichen Erzeugnisse auf den städtischen Markt zu 
leiten und die besondern städtischen Berufe, Handel und Gewerbe, 
der Bürgerschaft vorzubehalten. Nie sind sie vollständig, stets 
nur zum Teil und mit mannigfaltiger Abstufung erreicht worden. 
Es haben mich sogar stadtfreie, von stadtherrschaftlichen An- 
sprüchen verschont gebliebene, ländliche Gebiete behaupten 
können. Im ganzen genommen stellt indessen die Beherrschung 
des platten Landes durch die Stadt. ein System von Abhängig- 
keiten dar, das dem Landmann der alten Jahrhunderte recht 
fühlbar war.' 
Zu den Beschränkungen, die so im wirtschaftlichen Leben 
des Landmanns der Gegensatz zwischen Grundherren und 
Bauern, zwischen Bauern und Köttern, ferner die allgemeine 
Zunahme der ländlichen Bevölkerung hervorbrachte, und zu den 
Forderungen der Stadt kam gegen Ausgang des Mittelalters 
auf dem Boden der Martgenossenschaft noch das Eingreifen der 
Landesherrschaft, der Gerichtsherrschaft. Wie diese seit dem 
12. und 13. Jahrhundert ihre Gewalt über die einzelnen Gerichts- 
insassen wirtschaftlich zu verwerten begonnen hatte, so suchte 
sie weiterhin sich auch der Allmenden zu bemächtigen. An der 
Nutzung aller Teile der aemeinen Mark bemühten sich die Ge-
	        
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