II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte.. (39
geführt worden; sie begegnet überdies erst verhältnismäßig
spät, und oft scheint sich kaum ein Bedürfnis nach ihr einzustellen;
nie wird sie mit der Energie verwirklicht wie wir sie bei der
gleichzeitigen Stadtwirtschast wahrnehmen; aber bemerkbar
macht sich die Neigung zur Abschließung der Mark nach außen
immerhin.
Das Land wurde jedoch von der Stadt eben in der Energie der
Abschließung nach außen übertroffen; es mußte es sich sogar
gefallen lassen, in ihren Dienst zu treten. Gerade indem die Stadt
sich in umfassendem Maß nach außen abschließen und sich auf
sich selbst stellen wollte, gelangte sie dazu, eine Herrschaft über
das umliegende platte Land zu verlangen. Und in beträcht-
lichem Umfang hat sie sie auch verwirklicht. Zum Wesen der
mittelalterlichen Stadtwirtschaft gehört eine gewisse Herrschaft
über das umliegende platte Land. Zwei Ziele setzt diese sich:
die landwirtschaftlichen Erzeugnisse auf den städtischen Markt zu
leiten und die besondern städtischen Berufe, Handel und Gewerbe,
der Bürgerschaft vorzubehalten. Nie sind sie vollständig, stets
nur zum Teil und mit mannigfaltiger Abstufung erreicht worden.
Es haben mich sogar stadtfreie, von stadtherrschaftlichen An-
sprüchen verschont gebliebene, ländliche Gebiete behaupten
können. Im ganzen genommen stellt indessen die Beherrschung
des platten Landes durch die Stadt. ein System von Abhängig-
keiten dar, das dem Landmann der alten Jahrhunderte recht
fühlbar war.'
Zu den Beschränkungen, die so im wirtschaftlichen Leben
des Landmanns der Gegensatz zwischen Grundherren und
Bauern, zwischen Bauern und Köttern, ferner die allgemeine
Zunahme der ländlichen Bevölkerung hervorbrachte, und zu den
Forderungen der Stadt kam gegen Ausgang des Mittelalters
auf dem Boden der Martgenossenschaft noch das Eingreifen der
Landesherrschaft, der Gerichtsherrschaft. Wie diese seit dem
12. und 13. Jahrhundert ihre Gewalt über die einzelnen Gerichts-
insassen wirtschaftlich zu verwerten begonnen hatte, so suchte
sie weiterhin sich auch der Allmenden zu bemächtigen. An der
Nutzung aller Teile der aemeinen Mark bemühten sich die Ge-